3258/20 #Alltag – Die Durchführung eines Auftrags mit einer Querulantenklausel in Berlin (Wilmersdorf)

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*** Achtung! Wegen einer Besonderheit HIER ist bei Erstellung des Angebots bzw. späterer Bearbeitung des Auftrags mit Manpower dort zufällig aufhältigen Personen strikter Hinweis zu geben, das Personal nicht anzusprechen und in Gespräche zu verwickeln. Neugierige Passanten werden STRIKT und kurz gehalten hingewiesen, sich bei Rückfragen an die Hausverwaltung zu wenden und die Arbeit JETZT HIER nicht weiter zu beeinträchtigen und weitere Beaufsichtigung derselben zu unterlassen. Sodann sind derartige Personen strikt zu ignorieren (Querulantenklausel). Die Klausel bezieht sich auf namentlich in diesem Auftrag NICHT erwähnte, andere Personen und erfolgt erfahrungsgemäß.***

Es hat doch keinen Sinn, wenn es nur textlich da steht, aber sich die Sache niemand zu eigen machen kann, weil sie zu fern ab jeglichen Verständnisses stattfindet. Es geht um einen dicken Elektriker aus Wilmersdorf, der dort ein Teileigentum besitzt und nun Gott und die Welt drangsaliert, und niemand kann noch vernünftig Hausverwaltungsaufgaben durchführen, ohne mit dem Dicken in Konflikt zu geraten.

Von den oberen Geschossen erfolgen aus den Wohnungsfenstern Ausastungen an einem großen Essigbaum, alsbald. Dazu wird man keinen Steiger (Hebebühne) mieten, als Baumdienst, sondern hohe Stockwerksetagen im dreiseitigen Innenhof betreten und aus Fenstern und von Balkonen langstielige Teleskopschneidegeräte verwenden. Das Natur- und Grünflächenamt des Bezirks hat den Umfang der Arbeiten behördlich genehmigt. Schon das sicherheitshalber. Wegen Herald B., dem dicken Elektriker. Er droht schon telefonisch, „mit dem Amtsleiter dort befreundet“ zu sein und fragt telefonisch die Hausverwaltung. Auch zu dem Sachbearbeiter vom Amt ist Herald B. wie eine Klette. Man wird ihn einfach nicht los. Sobald irgend jemand den Hof betritt, taucht „der Dicke“ wichtigtuerisch auf, schwingt bedrohlich wirkende Reden, droht mit seinen guten Beziehungen zum Chef von Bundesrechnungshof, zur Steuerfahndung und sagt, das Wohnungsamt würde Zwangsmaßnahmen einleiten. Es ist ein hanebüchener Quatsch, den der Dicke absondert. Wer ihn länger kennt, weiß das. Man schaltet auf Durchzug. Lass ihn reden.

Man verhält sich den Erfordernissen entsprechend: Aufträge an Handwerker werden bis zur Undurchführbarkeit und Verteuerung erschwert, niemand arbeitet dort gern und die Hausverwaltung kriegt solche Aufträge „nicht mehr auf die Kette“. Die Handwerker haben genug zu tun, sie müssen nicht auch noch die Bescheuerten bedienen. Die Hausverwaltung setzt jetzt ganz offiziell solche Querulantenklauseln zu den Aufträgen hinzu als Warnhinweis. Das ist natürlich total abschreckend.

Verfassungsrichter Andreas Voßkuhles Senat (Beschluss  2 BvR 2153/18 – hier) entschied schriftlich nachzulesen: „Die Verfassungsbeschwerde des gerichtsbekannten Beschwerdeführers ist aus den genannten Gründen offensichtlich unzulässig. Die Ausführungen in den Schriftsätzen erschöpfen sich zudem über weite Teile in persönlichen Angriffen auf Angehörige der Justiz (**); sie sind weit überwiegend obszöner, vulgärer und beleidigender Natur.“ Und weiter: „Die Verfassungsbeschwerde wurde missbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG erhoben. Dem Beschwerdeführer war daher eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 250 Euro aufzuerlegen.“ – Zum letzten Mal zog Andreas Voßkuhle am 5. Mai 2020 nach zwölf Richterjahren seine rote Robe an.  Mehr Mut, mehr Räson. – Querulanten für die Quadraturen ihrer Querulanz zu bestrafen wird sie nicht wirklich treffen, es füttert doch den Affen mit Zucker. Der Berichterstatter überträgt den Justizfall Querulantenklausel auf den dicken Elektriker aus Wilmersdorf. Wer kann hier noch folgen? 

Die Querulantenklausel im Handwerkerauftrag für den Baumdienst in Berlin-Wilmersdorf: Wer hätte das gedacht? Während wir hier Bericht erstatten, sitzt irgendwo ein beschäftigungsarmer, dicker Elektriker und schreibt Verriss-Bewertungen über seine Hausverwaltung. Mit Fotos und mit roten Pfeilen auf den Fotos, die beweisen sollen, wie bescheuert die Hausverwaltung ist. Herald B. ist einer von vielen, die wie Andreas Voßkuhle zu entscheiden hatte, obszöner, vulgärer und beleidigender Natur sind – im Grunde seines Herzens. Männer wie Herald B., das sind auch Wutbürger, wütende Deutsche, besorgte Bürger und verkrachte Existenzen. Die geliebt werden müssten. Liebe ist alles.  

Weiterführend

3190/17: Positionen: Von Meinungstierhaltung, Extremismusrelevanz und bundesdeutschen Großprojekten

Joker - mit Bildnachweis

Meinungstierhaltung: In Grüppchen schließen wir uns zusammen zu inhaltlich ähnlich Denkenden und bekräftigen unsere jeweilige Gruppenmeinung. Aber unsere Geduld ist längst am Ende. Widerspruch gegen unsere Meinung, da werden wir dünnhäutig, da keifen wir und teilen aus. Schnell packen wir Menschen in Lagerhaltung, Massenmenschhaltung: Das sind die Konservativen. Das sind die Linken. Und so fort. Gesellschaftliche Geduld war gestern.

Ganz schön kalt in Deutschland im Januar 2017.

Deutschland 2.0 ist auch irgendwie Deutschland entzwei. Kaputt.

Oder ohnmächtig?

Gelähmt.

Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen. Das Urteil ist plus. Es heißt Meinungsfreiheit. Und: Man kann auch mal Scheiß denken. So lange es nicht relevant ist. Es besteht keine Wichtigkeit. Denn das Sammelbecken NPD ist nicht relevant. Offenbar gibt es (noch) eine Mehrheit mit vernünftigen Meinungen. Erst einmal, so lautet vielleicht umgekehrt das Credo, müsse ein irrlichtender Verein von zu kurz gekommenen Denkern irgendeine gesellschaftliche Relevanz erarbeiten. Dann wäre es wohl anders. Relevante Extremistenmeinungen darf das Bundesverfassungsgericht aber auch nicht verbieten. Nur deren Organisation in politischen Parteien.

Komposition, wusste Frank Zappa (Gott hab ihn gnädig, diesen klugen Mann), ist nichts anderes als die Organisation und Ordnung von Geräuschen. Man wünscht sich eine durchkomponierte, bunte Republik Deutschland.

 

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605/2010: Kleines Verwalter-Latinum: Hausmusik nicht Housemusic und eindeutig nicht Screamo


Benutzer motherfuckingfairies via Youtube – Barbie Girl Screamo Version

 Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.“ Karl Kraus (hier)

Das Zusammenleben in Ballungsräumen, wie in der Großstadt Berlin, hat seine Sonnen- und seine Schattenseiten. In der Rechtsprechung ist unbestritten, dass zur freien Entfaltung eines jeden Menschen verschiedene Dinge gehören. Dazu gehört das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Stichwort: Fernsehempfang) ebenso, wie die generelle Zulässigkeit der Haustierhaltung, aber auch und insbesondere die Freiheit eines jeden Menschen, ein Instrument zu erlernen (also das Musizieren). Was Musik angeht, so sind nicht nur die Geschmäcker stark unterschiedlich und generationsbedingt mannigfaltig. Wir leben inzwischen mehr als früher in Spartenzeiten. Spartenradio für Jazz, House, Trip Trop und Trapp Tripp, Hardrock, Emo, Ambience, um nur einige zu nennen, von denen wiederum manche noch nicht existieren. Was nicht ist, kann noch werden. Musiksorten, -untergattungen und -stile zu ordnen, sie vollständig zu benennen und schließlich enzyklopädisches Wissen hierüber anzuhäufen, ist allerdings überflüssig wie ein Kropf.  Als eierlegende Wollmilchsau betätigt sich der Chronist hier nicht. Vielmehr sollen ein paar Gesichtspunkte lediglich nur genannt werden, die die Hausmusik in Deutschlands Wohnzimmer betreffen

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Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 693/09) rügt die Arbeit der Vorinstanzen zum Thema Hausverbot

Bundesadler

Bundesadler

Kernfrage:

Hat hier jemand schon mal Probleme nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz fallbezogen zu lösen versucht? (Hä? Was’n das) – Antworten darauf…

Sind Wohnungseigentümer gute Arbeitgeber, wenn sie einen Hauswart anstellen? Oder würden Wohnungseigentümer einem solchen Arbeitnehmer hingegen Vorschriften machen, die diese in einem sonstigen Arbeitsleben niemals hinzunehmen bräuchten? In eine ähnliche Richtung kann die Vermutung gehen, dass, wer eine Eigentumswohnung besitzt, dieser auch berechtigt ist, diese zu bewohnen. Mit oder ohne Lebensgefährten, Lebensabschnittsbegleiter, Trauring, gleichgeschlechtlich, gemischtgeschlechtlich, schwarz, weiß, grün, gelb und so weiter…

Die Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio, Siegfried Broß und Herbert Landau haben sich jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde einer Wohnungseigentümerin aus dem Raum Mainz beschäftigt, die eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über ein Hausverbot gegen einen Besucher der Beschwerdeführerin betrifft. Die Eigentümerin ist an einer schizoaffektiven Psychose erkrankt. Die Beschwerdeführerin ist nicht in der Lage, ihren Alltag allein zu bewältigen. Sie benötige dringend die Unterstützung ihrer einzigen Kontaktperson, ihres Lebensgefährten R. (* Name geändert).

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Neue Rechtsprechung zur Videoüberwachung von Rasern

Bundesadler

Bundesadler (Quelle: BverfG)

Das Leben der anderen...

Das Bundesverfassungsgericht hat eine äußerst bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die wir hier kurz unseren Lesern, und weitgehend unkommentiert zur Verfügung stellen möchte. Die Entscheidung hat das Aktenzeichen 2 BvR 941/08 und ist datiert vom 11.08.09.

Den Wortlaut der Entscheidung kannst Du hier kostenlos downloaden.

gesichtspunkte.de meint, die Berichterstattung hierzu thematisch als grenzwertig für diese Website anzusehen, gleichwohl wird die Entscheidung als sensationell und in wirklichem Sinne „freiheitlich“ angesehen und daher hier veröffentlicht. Mit Dank an das Bundesverfassungsgericht dafür.

Weiterführende Links

Bundesverfassungsgericht – Startseite