Jan-Philipp Theodor Freiherr von Schneidezahn

3242/18: HIStory: Wie man das Spülwasser Hofclosets mit Desinfectionsstoffen schwängert – Geschichte in Augenblicken

Am 24. November 1878 wird von der Bauaufsicht moniert, dass die Wasserclosets in den Rinnstein entwässern. “Diese sanitätspolizeilich bedenklichen … Anlagen können fernerhin
nur noch geduldet werden, wenn alsbald eine Einrichtung geschaffen … wird, welche das den Closets zufließende Spülwasser von einer Centralstelle des Hauses aus mit Desinfectionsstoffen schwängert und dadurch die in den Rinnstein gelangenden flüssigen Abgänge qu. unschädlich macht.” (Königliches Polizei=Präsidium, 2.11.1878) In einer Frist von vier Wochen hat der Eigentümer einen Nachweis zu erbringen, dass diese Art der Fäkalienentwässerung abgestellt wird, da sonst die “Schließung und Unbrauchbarmachung der Wasserclosets” erfolge. Aus dem Bericht über die Akteneinsichtnahme bei der königlich-preussischen Bauaufsichtskammer zu Berlin-Kreuzberg

Und nein, das stimmt so nicht. Akteneinsicht erfolgte 2006 aus beruflichem Interesse der WEG-Verwalterin eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Kreuzberg an sagen wir prominenter Adresse. Aber die Formulierungen sind schon dufte. Apropos dufte: Man möchte sich die dortige Gerüchtequiche nicht wirklich vorstellen. Amüsierendes Amüsemang könnte der Berliner hier ortstypisch dichten, oder aber: Die Sache stinkt zum Himmel. Die Sache ging so aus:

Am 24. Juni 1879 wird der Einbau des Friedrich’schen Patents für Desinfectionsverfahrens mit Central Rührapparat und Staugruben-System aktenkundig. Die Änderung der Ausführung der Closets nimmt die Firma Max Friedrich, Bureau für Desinfectionsanlagen, dann im Juni 1879 vor.

Dass die Firma so noch existiert, steht nicht zu vermuten, die notwendige Anfrage nach der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung wurde daher vorsorglich nicht veranlasst. Aber das Haus steht heute noch. Und wird so gut als möglich verwaltet. Kannste glauben.

Der Innenhofberichterstatter
Blogwart, Hogwarth

3035/15: Recht: Nießbrauch, Baulast, Verdinglichung

Rechtliches

Menschen wollen Balkone an ihre Gartenhaus-Südseite anbringen. Schon lange. Bisher hat es nicht geklappt. Die Gründe sind „das Leben“. Sie sind sich alle nicht einig. Einige lehnen es auch ab. Ein Konsens ist noch nicht gefunden.

Ein Paar ist inzwischen ausgezogen, woanders hin. Die Parameter des Lebens haben sich geändert. Nur weg. Die Balkone sind auch unwichtiger geworden. Allein durch Zeitablauf. Ob noch welche angebaut werden, steht nicht mal bei der Bauaufsicht, sondern in den Sternen.

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