3229/18: Positionen: Es ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber vermutlich fällt die Klarnamenpflicht auf #facebook

Johann Wolfgang von Goethe

Johann Wolfgang von Goethe

Facebook muss künftig die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern, auch dürfen Nutzerinnen und Nutzer nicht länger dazu gezwungen werden, ihre realen Namen zu verwenden. Das hat das Landgericht Berlin in einem Urteil festgestellt, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist (Az 16 O 341/15).“

Dass ein Landgericht sich jetzt facebook deutlich vorgenommen und abgewatscht hat, ist vielleicht ganz gut. Datenschützer hatten sich an deutsche Gerichte gewendet.

Auf Facebook hat dieser Tag auch ein Mann ein Profil angelegt und veröffentlicht, das den Namen Wolfgang Neuss trägt und an den großen deutschen Kabarettisten gleichen Namens erinnert. Das ist schön und voller Geheimnisse. Eins davon, das zeigt die vorsichtige Profilbeobachtung deutlich:

Mit den Personen, mit denen wir glauben es zu tun haben, bricht man nicht. Man ist in deren Tradition. Deutlich wird: Man muss ihn auch kennen, sonst sagt er einem nichts. Wolfgang Neuss, auch eine Hippie-Ikone, hat vielen Menschen im Jahre 1983 die Augen geöffnet, wie man glasklar, unvoreingenommen und jenseits von irgendwelchen Standpunkten Politik beobachten kann und sich ihr fragend nähert, wie kein Zweiter: Auch Richard von Weizsäcker äußerte sich noch 20 Jahre später tief beeindruckt über den vielleicht einschneidendsten Moment seines politischen Leben, die Talkshow Leute im SFB Berlin-Fernsehen, in der er auf Wolfgang Neuss traf.

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