1145/11: Kleines Verwalter-Latinum: Jetzt schnell die Unterschriften und zack, ist der Vertrag rechtsunwirksam

Rechtliches

In Berlin-Neukölln wird auf dem Grundstück die freistehende Altbau-Giebelwand zum Innenhof hin wärmegedämmt. 14 cm Wärmedämmverbundsystem werden „draufgeschraubt“, mit Wärmedämmplatten und Dübeln (8 Stück pro m²). Ob 12, 14 oder 18 cm entscheidet der Zeitgeist: momentan dürfen 14 cm als „befriedigend“ oder besser als „state of the art“ bezeichnet werden. Die Verhandlungen hangelten sich an einer Leistungsbeschreibung eines Architekten entlang.

Eine berufliche Kernerfahrung des Verwalters: Du kannst für alles Textbausteine entwerfen, doch die können auch zur Globalisierungsfalle werden. Sie treffen den Einzelfall dann nicht. Eher sind sie so eine Art Strickmuster, eine Art To-Do-Liste, was man in einem Vertrag besser regeln sollte. Auch wenn es fehlerhaft geregelt wird, wie falsch verwendete Textbausteine gerne bezeugen. Zu den Skurrilen gehört folgender Textbaustein (ein Textfragment).

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Die Verträge sind gemacht! Und es wurde viel gelacht….und was Süßes zum Desert. Freiheit, Frei-hei-he-he-heit ist das Einzige, was zählt. Marius Müller-Westernhagen „Freiheit“

Dieser „Speicherfehler“ hat eine lange Geschichte und doch ist dieser „falsche Fehler“ schon seit Jahren im Vordruckgerüst des Bauvertrages über größere Bauleistungen. Heute entdecke ich ihn wieder. Auch früher haben ihn schon Leute bemerkt und Bauverträge wurden auch schon unter Verwendung dieser Passage abgeschlossen, weil niemand den Fehler bemerkt hatte: Denn die Klausel besagt, dass unmittelbar nach Vertragsabschluss, durch Unterschrift, der gesamte Vertrag rechtsunwirksam wird: allerdings nur mit rechtsgültigen Unterschriften.

Nonstop nonsens.

Das Korrekturprogramm bietet allerdings einige gute Alternativen, die sich mit einem Mausklick realisieren lassen. Wir werden uns heute mal ganz bewußt für die Variante „rechtswirksam“ entscheiden und somit dem Bauvorhaben einen praktikablen Fortgang geben.

Au weia!

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Ein Gedanke zu „1145/11: Kleines Verwalter-Latinum: Jetzt schnell die Unterschriften und zack, ist der Vertrag rechtsunwirksam

  1. Pingback: 1516/11: Alltag: Wenn sowas in einem Kaufvertrag steht, ist es ein Vordruck, oh Gott! #Notariate | gesichtspunkte.de – Rettet das Mehrfamilienhaus!

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