1136/11: Zitat des Tages: Stück für Stück, ja scheibchenweise, kommt man sich näher….

Kanzlei-Wanne von RA Hoenig!

Kanzlei-Wanne von RA Hoenig! (© RA Hoenig)

Knackis, Knacker und Kanoven: Dass Rechtsanwalt Hoenig ein vortreffliches Blog schreibt, sagten wir schon mal. Aber auch die Kommentare lesen sich sehr lustig, z.B. dieser hier:

Nachdem ich zu einer 10jährigen Haftstrafe verurteilt worden war, musste ich beim Leiter der U-Haftanstalt antreten. Er teilte mir mit, aus Sicherheitsgründen werde man mir ein paar Tage lang einen zweiten Mann auf die Bude legen – bis dato hatte ich meine 8 Quadratmeter Wohnklo knapp 20 Monate lang für mich alleine gehabt.
Ich antwortete ihm, diese Maßnahme alleine sei schon ein Grund, um mich umgehend wegzuhängen. Er schaute wie ein Auto. Der Anstaltsarzt wurde dazu nicht befragt.Nach zwei Tagen hatte ich meinen Zwangsmitbewohner aber Gott sei dank wieder los. Offenbar hatte es gewirkt, dass ich zu den zuständigen Abteilungsbeamten sehr zeitnah gesagt hatte:“Noch eine Nacht mit diesem Penner – und ich reiche ihn euch morgen früh beim Wecken SCHEIBCHENWEISE durch die Kostklappe raus!” Aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, mochte er mich danach seltsamerweise nicht mehr. (Kommentator Vollzugsteilnehmer, Kommentar vom 23.03.11, Link unten)

Rechtsanwalt Hoenig ist „Betroffenenanwalt“. Er handelt für Straftäter, nimmt deren Verteidigung wahr und arbeitet daher nicht „für die andere Seite“. Also auch nicht für Hausverwalter, die sich professionell mit dem „betreuten Wohnen“ in Mehrfamilienhäusern befassen. Auch wenn die Blickrichtung „betreutes Wohnen“ dem Leben im Knast und in Verwahrung zum Schutz vor der Öffentlichkeit oder zur Bestrafung dem ja teils gar nicht mal so unähnlich wäre. Wäre.  Dass sein Blog kurzweilig, spannend und zuweilen atemberaubend ist, sagten wir schon?

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