Die Redaktion bittet um Verständnis: Wegen des in Deutschland üblichen Presse- und Redaktionsgeheimnisses und der in Berlin sehr ausgeprägten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht wurde beratungs- bzw. vereinbarungsgemäß davon abgesehen, den Namen der Kanzlei vollständig „auszuziffern“. Auch vom Schlagschatten des Fotografen her sollte nicht auf die Person des „elder attorneys at law“ geschlossen werden, dessen Namen stiftende Aktiv- und Passivrubrifizierung oft zum selben führt: zum Verlust der eigenen Prozessposition im Wohnungseigentumsrecht! Vorausgesetzt man stand auf der Gegenseite!
…aufgenommen von einem Fachidioten für Wohnungseigentum (die Redaktion) bei einem Fach….bzw. Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei soll in Berlin-Schöneberg an der Hauptstr. sitzen, nicht ganz direkt, aber doch so ein bisschen. Und ihre fachlich-materiell rechtliche Hinwendung zum Wohnungseigentümlichen soll in Berlin bekannt und überwiegend auch geschätzt werden: mit Ausnahme der Gegner sind wohl alle gut auf die Kanzlei zu sprechen, die von ihr vertreten werden. Die einen sehen es sportlich, die anderen eher musikalisch!
U2 and Johnny Cash – The Wanderer – via Youtube
Für die weniger Fachkundigen unter uns hier noch kurz die Erklärung:
Das Foto zeigt eine Balkon- bzw. Terrassenplatte üblichen Zuschnitts. Das Akronym „SE“ steht in unserer Fachidiomatie nicht für ein namhaftes Unternehmen der Berliner Baumaschinenvermietungsbranche oder etwa für „Seine Erlaucht“ (und Hochwohlgeboren), sondern für den Fachbegriff: „Sondereigentum“. Und was ist nun Sondereigentum? Na, ganz einfach und deshalb alle hin zur Wohnungsverwalter-Branche, einfacher geht´s nimmer: Sondereigentum ist alles, was nicht Gemeinschaftseigentum ist. Und übrigens auch umgekehrt.
Doch das wäre jetzt ein anderes Thema.
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