Eine fiktive Kleinanzeige, die Wohnung ist allerdings nicht frei, um das gleich klarzustellen:
Kreuzberg, Ecke Blücherstr., nette, sonnendurchflutete Zwei-Zimmer-Wohnung mit Balkon und verbautem Grünblick, lt. Bauaufsicht liegt die Wohnung direkt an einer „Oase der Beschaulichkeit“, die von Mietern sehr geschätzt wird, Warmmiete 150,- € jährlich.
Währenddessen begehrt der Vollstreckungsschuldner und Wohnungseigentümer Anton Tathorst (* Name geändert) Vollstreckungsschutz und hält das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zum Narren. Er will die WEG-Verwalterin nicht in die Wohnung lassen, die einen gerichtlichen Titel hat, das zu dürfen. Bald muss Anton Tathorst zumindest vorübergehend an einen anderen Ort ziehen, eine weitere „Oase der Beschaulichkeit“, aber die liegt nicht in Kreuzberg! Merke: In Berlin gern anzutreffen: Oasen der Beschaulichkeit! Wer hat sich dieses Wortgerüst nur ausgedacht?
In der Hoffnung, dass das Konstrukt „Oase der Beschaulichkeit“ nun nicht in unseren festen Wortschatz integriert wird!
- Kreuzberg ist jetzt „eine Oase der Beschaulichkeit„
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