825/2010: Report: Instandhaltung: An der frisch gestrichenen Fassade sorgt ein Wasserschaden für Auflösung!

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Völker, hört die Signale, auf die Kelle geschwungen, die Maurerkelle! (Spontaner Verwaltersingsang am frühen Morgen, nicht laut)

An der vor kurzem gestrichenen Außenfassade des Hauses in Berlin-Wedding bröckelt die Untersicht eines Balkons bereits wieder ab. Der Grund: Es gab eine Rohrverstopfung bei der Renovierung eines Sondereigentums durch den „renovierenden Eigentümer“ bzw. dessen Handwerkern. Das Wasser hat sich seinen Weg gesucht und nun sieht alles aus, wie eine hüglige Kraterlandschaft.

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Untersicht eines geschädigten Balkons

Untersicht eines geschädigten Balkons

Solidarität (Symbol)

Solidarität (Symbol)

Auch hier muss jetzt die Verwalterin zum Zeichen einer gewissen Volkssolidarität (Faust geballt!) ran. Der Eigentümer wurde bereits zigmal angesprochen, hatte dies auch versprochen zu beseitigen, aber nichts geschah. Die Verwalterin hat jetzt das Foto dem Verursacher nochmal zugeschickt und im Protokoll vermerkt, dass eine gewisse Fristhaftigkeit eintritt. Mit Rechtsfolgen.

Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geht es darum, wer für den Schaden haftet. Sie will sich nicht mit Kosten belasten, die nicht von ihr zu tragen ist. Ganz einfach.

Hoffen wir, dass es auch „Fristenfritz“ abgeht und einfach „Hauptsachenerledigung“ eintritt. Sonst….aber das ist keine Frage eines Reports: Instandhaltung…

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