613/2010: Foto. Podcast: Erstaunlich, erstaunlich – dadideldum, der Objektverkauf geht um…

Hausaushang in Zehlendorf - Parkplätze

Hausaushang in Zehlendorf - Parkplätze

Erstaunlich, erstaunlich, was Hausaushänge uns so alles erzählen. In diesem Fall befinden wir uns am Sprungschanzenweg/Ecke Riemeisterstr. in Berlin-Zehlendorf. Ein namentlich nicht genannter Investor aus Übersee hat sich die Urberliner Hausverwaltung vor längerem einverleibt und nun auch hier Wohnungseigentum draus gemacht. Die alte Siedlung aus den Zwanziger-Jahren war immer eine beliebte Wohngegend mit Wassernähe. Unweit von dort ist die Krumme Lanke am Rumlungern. Ein beliebtes Wohngebiet, wenn auch hier und da die Wildsauen (mugshooting.de – Bericht März 2009)  los sind.

Im Objekt wohnen überwiegend ältere Mieter. Man wohnt hier schon seit Jahren, Jahrzehnten. Einiges ist hübsch gemacht worden, aber nicht aus Liebe zum Detail, sondern weil jetzt umfassende Privatisierungspläne anstehen. Ein bisschen sozialistisch: Wohnungseigentum für alle. Bzw. für diejenigen, die sich Wohnungseigentum leisten können. Alles wird versilbert, und wie wir sehen, auch die Parkplätze.

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Sehr nett kommt der Aushang nur scheinbar daher: man dürfe durchaus auf allen anderen Parkplätzen weiterhin sein Auto abstellen. Bitte aber nicht auf denjenigen, die nun verkauft würden und wenn das soweit sei, dann werde das auch -sicherheitshalber- deutlich gemacht. Ein Pfahl im Fleische der Wohnanlage ist auf jedem einzelnen Stellplatz zusätzlich eingepflanzt worden. Sicherheitshalber teilt die Verwalterin noch einmal mit, dass man nicht beabsichtige, Stellplätze zu vermieten. Im Klartext bedeutet die Mitteilung im Hausaushang: hier gibt es bald nur noch Parkplätze für Wohnungseigentümer, und keine mehr für alteingesessene Mieter. Vermutet die Verwalterin, dass die in die Jahre gekommenen Eltern, die immer noch dort wohnen, während ihre Kinder inzwischen weggezogen sind, im höheren Alter gar keine Stellplätze mehr benötigen?

Wer hier zwanzig, dreißig Jahre wohnt, müsste derartiges vermutlich nicht hinnehmen, doch das bleibt einer Einzelfallprüfung des betreffenden Mieters überlassen. Ein schleichender Entzug von gemeinschaftsbezogenen Individualrechten. Ob die Vermieterin bei schleichendem Entzug auch Mietminderungen gewährt? Weil der Wert der Mietsache mit fortschreitender Privatsierung an besserverdienende Käufer verliert? So ein bisschen ist der Unmut bei den Bewohnern raus zuhören. Man kann’s ja verstehen. Was in Hausaushängen alles so steht, wer hätte das gedacht?

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Aber es sind ja jetzt Eigentumswohnungen. Der erste Verwalter, das ist immer der, der von Initiatoren eingesetzt wird. Nach der WEG-Rechtsreform ist dessen Amtszeit von bislang fünf Jahren auf nunmehr höchstzulässige drei Jahre abgekürzt worden. Der Gesetzgeber wollte fördern, dass sich Wohnungseigentümer schneller als bisher eine neue, passende Verwalterin aussuchen dürfen. Deswegen ist die Wiederwahl einer vom Mehrheitseigentümer eingesetzten Hausverwaltung eine Frage der Zeit: sobald sich die Mehrheitsverhältnisse auflösen, wählen die (nachwachsenden) Wohnungseigentümer (Erwerber) eine Verwalterin, die ihre Interessen besser als die bisherige betreut. So wird vermutet.

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Weiterführend

Informationen zur WEG-Reform (gotthal.de)

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