Mietertipp: Für die Einhaltung der Hausordnung müssen Tierbesitzer beizeiten mit ihren Tieren üben

Hausverwaltus maximus

Hausverwaltus maximus

Um im Mehrfamilienhaus nicht unangenehm aufzufallen, wird von professionellen Hausverwaltern insbesondere vor Weihnachten dringend empfohlen, mit dem eigenen Tier rechtzeitig Trainingseinheiten anzufangen, damit das Tier sich dem Menschen adäquat gegenüber benimmt. Direkt aus einer solchen Trainingseinheit stammt dieser Kurzbeitrag. Da die Tierhaltung sich in der Rechtsprechung aller bedeutenden Gerichte immer mehr zur Selbstverwirklichungs- und Selbstbestimmungsdomäne freier Menschen (und Mieter) entwickelt, konnte gesichtspunkte.de in diesem Fall nicht anders, als sich ggü. dem strikten Verbot von Kleintierhaltung zu erlebnispädagogisch wertvollen Verhaltenstipps durchzuringen.

via Youtube (bereits mit > 50.600 Zugriffen)

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Update 06.01.10

Der künftige Zehlendorfer Hausbesitzer Axel B. aus Berlin-Charlottenburg informierte uns heute über sein künftiges Haustier und kündigte an, trotz werdender Mitgliedschaft in einer Mini-WEG in Berlin-Zehlendorf das Recht auf Haustierhaltung stringent und ‚mit verve‘ durchzusetzen. Beigefügt war folgender Videobeitrag:

Wir wünschen problemfreies Wohnen, demnächst in Zehlendorf, Herr B. aus C. nebst Familie!

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