Rhabarber: Prozesse von Querulanten vor Gericht enden immer: Wir werden alle sterben! Palim, Palim!


Im Gefängnis: Bald wieder Zeit für kultige Spiele (Dieter Hallervorden, Nonstop Nonsens, Fernsehserie 1975-1980) via Youtube

Es gibt, immer wenn Gerichtsdinge anstehen, diese Art Verfahren, die komplett überflüssig sind. Sie haben überhaupt keine Aussicht auf Erfolg oder kosten lediglich nur Zeit und Geld, verfolgen aber kaum lohnenswerte Ziele. Manchmal ist selbst das nicht zu erkennen: das Ziel. In denen es um etwas geht, was von einem menschlichen Standpunkt aus zweitrangig ist. Entscheidender erscheint uns, dass wir gesund sind und unsere begrenzte Lebenszeit nützlichen, schönen Dingen zugewendet ist, besonders wenn wir glauben, dass die Lebenszeit von vornherein begrenzt ist. Die inzwischen aufgelöste, etwas schräge Berliner Band Knorkator (1994-2008) hat das sehr gut auf den Punkt gebracht: Wir werden alle sterben! Den Kopf frei bekommen von Zwängen und wirtschaftlichen Sorgen, dass es uns gut geht. Und doch streiten manche wie die Kesselflicker vor Gericht. Das sind oft Menschen, denen etwas abhanden gekommen ist: Lebensglück.

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Sie sind passiv und aktiv an Gerichtsklagen beteiligt und das macht ihnen nicht einmal Angst. Einmal weil sie etwas wollen, das sie freiwillig nicht von den Anderen bekommen, weil ihnen menschliche Größe fehlt. Rechtschaffenheit, ein reines Herz und Integrität sind Voraussetzung für Akzeptanz. Sie aber werden nicht akzeptiert, und das wurmt sie. Sie gelten in diesen Bereichen als äußerst ungelenk, ja untalentiert. Kläger klagen manchmal nicht nur sich selbst an, ohne es zu merken, sondern im Zweifel Beklagte als Stellvertreter ihres eigenen, verlustig gegangenen Lebensgefühls. Mit der ins Feld geführten Klage wollen sie ihren Schmerz über die Sinnlosigkeit ihrer Existenz und ihre innere Leere bekämpfen, wofür sie Stellvertreter benötigen. Den zerren sie vor Gericht und nötigen ihm damit Auseinandersetzung mit ihrem eigenen Gusto auf. Endlich werden sie wahrgenommen. Das ist eine persönliche Grenzüberschreitung frei von Achtung, Respekt und sozialverträglichem Miteinander. Eine Kommunikationsstörung.

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Knorkator ‚Wir werden alle sterben‘ (via youtube)

Grenzüberschreitungen, Quälereien, ständige Perfidie: Solche Menschen müssen manchmal (aktiv) verklagt werden, als Beklagte, weil sie in die Rechte anderer (zu) empfindlich eingreifen. Sie sind verantwortungslos in einem sozialen Kontext, weil sie es ablehnen, Verantwortung für ein friedliches Miteinander zu übernehmen und beherzt dafür Position beziehen. Sie überschreiten (teils ständig) Benimmgrenzen und lassen imaginäre Muskeln spielen. Sie verkennen dabei, dass Gerichte Probleme niemals lösen und dass selbst gewonnene Rechtsstreite niemals etwas Sinnvolles folgen lassen. Dass nämlich Gesetze im Wesentlichen Lücken aufweisen, darüber wurde hier auch schon mal berichtet. Sie denken als Kriegsherr in den Kategorien von Obsiegen, Niedermachen und Machtausübung. Allerdings ist der Mächtige in den Persönlichkeitsgrenzen der Anderen kaum dazu berechtigt und daher müssen die Gerichte Stellvertretergefechte ertragen, die der Regent ins Feld führt, um den Gegner niederzukämpfen. Dass sie die Gerichte anrufen, ist ein Zeugnis ihrer eigenen Unfähigkeit, sich zur rechten Zeit zu artikulieren, Dinge ins Gespräch zu nehmen und einen Konsens zu finden, der auf Gemeinsamkeit beruht. Manche reden nicht mit anderen, weil ihr Selbstwertgefühl beschränkt ist.

Von einem Kläger können wir bspw. berichten, der ergeht sich inzwischen -soweit Anwaltslosigkeit noch erlaubt ist-  in seinen ausufernden Schriftsätzen immer in Dubletten von Wörtern, Begriffen und Argumenten einer prozessualen Scheinwelt, die er andernorts, in anderen Zusammenhängen, aufgeschnappt hat. Aber es sind und es bleiben Kopien aus anderen Zusammenhängen und das man fremde Sachverhalte aus anderen rechtlichen Welten schablonenhaft auf jeden weiteren rechtlichen Vorgang übertragen kann, liegt nicht auf der Hand. Durch die Verwendung von Begriffen will er sich zeigen, männlich, und darlegen, dass er niemals aufgeben wird, auch wenn weitere Verfahren noch so nutzlos sind. Er ist schon vor Jahren auf ein Pferd aufgesprungen, und er hat nun Angst, dass es ihn irgendwann einfach abwerfen wird. Dagegen kann er sich nur schützen, wenn er seinen Gegnern beweist, wie fest er im Sattel sitzt. ‚Gestern noch waren wir dicht am Abgrund, heute, da sind wir schon einen Schritt weiter‘, frohlockt der Reiter, und weil er zurückschaut und nicht nach vorn, reitet er gegen die Wand.

Kopien von rechtlich gehörten Argumentationsketten lassen sich nicht auf jeden x-beliebigen Sachverhalt nochmals in ähnlicher Weise übertragen. Niemals lässt die bloße Wiederholung von Fachbegriffen und hintergründigen Wortkonstrukten auf eine besondere Intelligenz oder Eloquenz des Verwenders schließen. Das Gegenteil ist der Fall. Wer abkupfert, ohne sich eigenes Wissen zu erarbeiten und dieses (richtig) anzuwenden, mutiert zum Clown und gibt sich der Lächerlichkeit preis. Denn die rechtliche Argumentation muss richtig auf den Sachverhalt angewendet werden, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben will. Das Gegenteil davon, das sind lediglich ‚Lippenbekenntnisse‘, die sich der Erwidernde argumentatorisch aneignet. Mangels eigener tiefsitzender Bildung glaubt er oberflächlich an ein Gewinnenkönnen durch bloßes Kopieren von Textfragmenten, die andere Menschen (in anderen Zusammenhängen) entworfen haben.

Das Abkupfern fing er zunächst grafisch an: er kopierte die Briefbögen einer Anwaltskanzlei in Stil, Art und Aufbau und individualisierte sie mit seinen eigenen Lebensdaten. Er fand das lustig. Kein anderer hat darüber gelacht. Die Anderen wussten seit dem, dass er ein Idiot sein muss. Später tauchte ein Briefbogen von ihm als ‚Verwaltungsbeirat a.D.‘ auf, angelehnt an den Briefbogen des amtierenden Verwaltungsbeirats, und auf dem gefälschten Rechtsanwaltsbogen -Tätigkeitsschwerpunkt: Wohnungseigentumsrecht- schrieb er  Architekturstudent mit Tätigkeitsschwerpunkt Wohnungseigentumsrecht. Warum aber, so fragt man sich im Nachhinein, hat er dann alle Prozesse immer verloren? Richtig: es war ein juristischer Dadaismus, den er pflegte, eine menschliche Katastrophe und auch eine offensichtliche Lüge. Seine Kenntnisse vom Recht waren nicht einmal marginal. Er hatte sich noch niemals in seinem Leben Mühe gegeben, etwas von Grund auf zu erarbeiten, weder das abgebrochene Architekturstudium, noch der ins Feld geführte Tätigkeitsschwerpunkt, denn von beidem hat der Mann zu wenig Ahnung. Gefährliches Halbwissen. Aber auch: Nonstop Nonsens, in Anlehnung an eine Fernsehserie der Siebziger. Seit Dieter Hallervorden in Berlin-Steglitz ein Theater führt, könnte er sich Hoffnung auf einen Platz in seinem Ensemble machen. Doch Hallervorden soll streng sieben, wenn’s ums Personal geht. Noch etwas anderes spricht gegen diese Idee: Hallervordens Nonsens hatte Kultcharakter und humorige Qualitäten. Das spricht gegen die Idee, unseren Protagonisten dorthin zu vermitteln.

Aktuell fertigt er ellenlange Doktorarbeiten an, über mehrere Rechtsfragen, und dem äußeren Anschein nach, auch über die Frage, warum seit mehr als zehn Jahren kein Wohngeld für die Eigentumswohnung zu entrichten sei. Rechtliches Gedöns seitenlang: es heißt zur Überzeugung für ein hohes Gericht in Berlin, der Bundesgerichtshof habe schon früher entschieden, dass kein Wohngeld zu zahlen sei, aus diesen oder jenen Gründen. Wohngeldbefreiungen allerdings kennt das Wohnungseigentumsrecht allerdings nicht für gutgelegene Eigentumswohnungen mit mehr 100 m² Wohnfläche, Heizungs- und Wasseranschluss und vielen weiteren Ausstattungsstandards. Er sagt, wenn seine Einheit zwangsverwaltet ist, dann zahlt ja der Zwangsverwalter das Wohngeld und doppelt will er nicht zur Kasse gebeten werden.

Keine Suchergebnisse: Gibt´s nicht....

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Allerdings ist die Kasse von ihm auch nicht gefüllt worden. Der Zwangsverwalter zahlt das Wohngeld, weil der betreibende Gläubiger (in diesem Fall: die WEG) an den Zwangsverwalter Gläubigervorschüsse zahlt. Aus diesen Vorschüssen zahlt der Zwangsverwalter das monatliche Wohngeld. Und er -der betreffende Wohnungseigentümer- will jetzt dem Gericht beweisen, dass er selbst daher kein Wohngeld zahlen muss. Wozu das führen kann. Unfreiwillig erinnert uns diese Argumentation an Hütchenspieler aus dem Kosovo, die es immer schaffen, das Geldstück unter diejenige Blechtüte zu zaubern, auf die man auf gar keinen Fall tippen würde. Nicht nur ein bisschen ist das Hütchenspiel sein Steckenpferd. Oder sind es Taschenspielertricks? Von einem anderen Rechtsanwalt und aus Blogartikeln im Internet hat er ‚gelernt‘, was das Wort Rabulistik inhaltlich bedeuten soll. Das wirft er jetzt dem Rechtsanwalt vor, der die offenen Wohngelder gegen ihn einklagt. Rabulistisch ist die Zahlungsklage nun wirklich nicht, wenn Wohnungseigentümer bereits seit mehr als zehn Jahren kein Wohngeld bezahlen und nichts unversucht lassen, den durch ihre Nichtzahlung entstandenen Schaden noch zu vergrößern.


(Berühmtes Rhabarbergedicht via Youtube)

Eine andere Art von rechtlichem Rhabarber ist sein ständiges Lamento, die Schuld- und Sündenbocktheorie. Er wird die Welt nicht umdrehen: er ist und bleibt das schwarze Schaf, gleich wie viel er noch -in querulatorischer Weise- Juristen versucht, vor seinen Wagen prozessualer Dialektik zu zerren. Rabulistik meint ja genau das: in einem vollkommen abwegig und aussichtslos erscheinenden Punkt Recht behalten zu wollen.


Vor kurzem hatte er eine Koalition der Gleichgesinnten gegründet, mit einem alten Mann, der kaum noch laufen kann, aber gerne streitet. Der alte Mann und das Meer, ein Sargassosee von Prozessen, Verfahren, Vorgängen, und zwei beauftragte Rechtsanwaltsbüros im Auftrag ihres Herrn: Der eine der zwei Anwälte spricht davon, dass die Verfahren des Alten schon einen ganzen Schrank mit Akten füllen. Was er nicht sagt: er hat sehr gut dran verdient. Der Alte hat Moos und jetzt auch diesen törichten Helfershelfer. Schuld an allem, so sagen die zwei unabhängig voneinander tätigen Rechtsanwälte des Alten, ist immer der Ehemann der (beklagten bzw. klagenden) Ehefrau und Wohnungseigentümerin, von dem sie inzwischen manchmal fälschlich behaupten, er sei der Stiefsohn seines Vaters, eines weiteren Eigentümers. Der sei ein spiritus rector, schalte und walte, obwohl nicht Miteigentümer, immer ganz allein und im eigenen Belieben gegen die Interessen aller anderen Parteien, auch der Ehefrau und des Stiefvaters. Eins ist klar: Wenn Anwälte solchen Käse schreiben, haben sie zur Sache zu wenig zu sagen.

Es ist ein Mangel an Argumenten inhaltlicher Art, es sind Rechtsstreitigkeiten in einem ominösen Gedankengebirge mit Sündenbock-Aspekten und Stellvertreter-Theorien. Der Sündenbock hält als Stellvertreter dafür her, dass den zwei Anwälten gute Argumente wohnungseigentumsrechtlicher Art fehlen. Dass ihre Klagen abstrus sind, merkt der Alte nicht, und so verdienen beide Anwälte weiterhin gut. Und der Pferdereitsportler oben reitet mit auf dieser Welle und wildert in Feuchtgebieten Sümpfen. Beteiligt sind an Rechtstreitigkeiten immer die Parteien selbst, und Sündenböcke, das können Ehemänner oder Ehefrauen sein, Strohmänner, Strohfrauen, Habenichte, pleite gegangene Pleitiers und so weiter und so fort.  Indem der Sündenbock als Stellvertreter herhalten muss, wird den eigentlichen Beteiligten die eigene Lebensgrundlage aberkannt. Sie geraten in die Rolle von Marionetten aus der Augsburger Puppenkiste. An den Fäden zieht der Drahtzieher, das schwarze Schaf, der Sündenbock.

Wikipedia bringt es sehr gut auf den Punkt, vor allem im letzten Halbsatz:

„Als Sündenbock wird ein Mensch bezeichnet, dem man die Schuld für Fehler, Misserfolge oder sonstiges Konfliktpotential zuschiebt. Tatsächliche Schuld spielt dabei keine Rolle.“ (ergänzende Informationen hier)

Was für Dummköpfe.