Was ist eigentlich eine ‚teleologische Reduktion‘ – jedenfalls kein Küchenrezept

Kochrezept 'Furunkel'

Kochrezept 'Furunkel'

Vorsicht, die nachfolgenden Gedanken gelten als intellektuell anspruchsvoll!

Die vorstehende Abbildung zeigt die Übersetzung eines Kochrezepts mit Hilfe eines internetbasierten Übersetzungsdienstes. Das Ergebnis ist haarsträubend, wie man zugeben muss. Die so genannte ‚teleologische Reduktion‚ hat im Gegensatz dazu nichts mit haarsträubenden Übersetzungsversuchen zu tun. Und auch nichts mit der Reduktion als Bestandteil ausgefeilter Küchentechnik. In einem vernünftigen Sinne genau diametral entgegengesetzt ist die teleologische Reduktion. Die (zutreffende) Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm in der Rechtswissenschaft ist damit gemeint. Zur Vermeidung von -ahhhhhh!- hermeneutischen Zirkeln, wie bitte?

Zitat Mit dem Ausdruck Hermeneutischer Zirkel (von griech. ἑρμηνεύω [hermēneúō]: „auslegen, erklären, übersetzen“) wird der Problembefund bezeichnet, dass das Verstehen des Sinns kultureller Äußerungen (Darstellungen, Texte usw.) jeweils an bestimmte Vorbedingungen (Vorwissen und Vorannahmen, Werturteile, Begriffsschemata usw.) des Interpreten gebunden ist, welche im Regelfall nicht mit jenen des Autors deckungsgleich sind. Der Prozess der Annäherung beider „Verstehenshorizonte“ ist nicht direkt zielführend abschließbar, sondern besteht in einer je fortschreitenden Annäherung. Die Vorstellung eines kreisförmigen Zirkels bildet dabei die Tatsache ab, dass es keinen objektiv beginnenden und linearen, direkt zielführenden Weg zum Sinn z. B. eines Textes gibt, sondern der Verstehende sich erstens je bereits in einer verstehenden Annäherungsbewegung befindet und dabei zweitens wenn nicht sich schlicht „im eigenen Kreise drehend“, dann doch bestenfalls analog einer konzentrischen Spirale je sich dem Verstehensziel annähert, ohne es direkt erreichen zu können.“ (Quelle: wikipedia – hier)

Starker Tobak. Alles klar?

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Psychologische Leerformel

In der Schule lernen Kinder im Alter von 13/14 Jahren gerade binomische Formeln.  Die machen Schwierigkeiten. Die Eltern fragen: ‚Wozu braucht man eigentlich binomische Formeln?‘ Antwort: ‚Keine Ahnung.‘ Die Eltern: ‚Du bist jeden Tag im SchülerVZ und verbringst dort viel Zeit. Selbst wenn dort hundertausende Datensätze geklaut werden und sich die Täter hinterher erhängen. Warum schaust du nicht im Internet nach?‘ Kann man im Internet Wissen klauen? Z.B.: Ob man binomische Formeln jemals braucht, ist übrigens im Internet schwierig zu erfahren.  Eine Mathe-Lehrerin hat es erklärt. Ich habe es nicht verstanden. Intuitiv allerdings schon: Entscheidend ist, dass binomische Formeln Grundlagenwissen darstellen, und das auf sie aufgebaut werden wird. Mit Sicherheit.

Bei teleologischer Reduktion ist es wie mit Kochrezepten, binomischen Formeln und hermeneutischen Zirkeln. Erst einmal ist ein Gesetzgeber tätig geworden, er hat sich was gedacht, dass er uns aber verschwiegen hat. Sonst stünde es ja irgendwo und man könnte es schlicht nachlesen. Hinterher sinnieren (nun) Juristen darüber, was der Gesetzgeber damit wohl gemeint haben könnte? Sie ergehen sich in Sternendeutungen, um der Wahrheit möglichst umfassend nahe zu kommen. Schön, dass es die teleologische Reduktion überhaupt gibt!

Ein Beispiel, dass die WEG-Juristen beschäftigt derzeit.

Ein WEG-Verwalter ist nach § 27 III 1 Nr. 2 WoEigG berechtigt, einen Rechtsstreit gem. § 43 Nr. 2 oder Nr. 5 WoEigG zu führen. Diese Prozessvollmacht führt auch zur Vollmacht zur Abgabe materiell-rechtlicher Willenserklärungen (durch den Verwalter), aber nur insoweit, als sich diese auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen (BGH, NJW 1992, 1963; NJW 2003, 962).

Außerhalb von Prozessen ist der Verwalter lediglich nur eingeschränkt bevollmächtigt, wenn er durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer besonders ermächtigt ist  (§ 27 II 1 Nr. 7 WoEigG). Die Vertretungsbefugnis ist Passivprozessen (Verwalter vertritt die Beklagten, die übrigen Wohnungseigentümer) geht in Folge der Rechtslage ganz erheblich weiter, als die Befugnis (im Übrigen) zum Abschluss von materiellen Rechtsgeschäften. Ein Verwalter kann im (passiv geführten) Prozess  Erklärungen im Rahmen dieses Verfahrens genehmigen, selbst wenn die Klage hiergegen sich gerade auf das Fehlen von Vollmachten stützt.

Diesen Widerspruch in sich aufzulösen, so schlagen daher Juristen vor, begegne man am besten im Wege der teleologischen Reduktion, indem man die Vertretungsbefugnis des Verwalters auf den Rahmen begrenzt, der außerhalb des Prozesses (auch) maßgeblich sei (sagt: Schmid, MDR 2009, 12 (13)).

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Teleologisch ist daher sozusagen die Hilfskrücke für die Zeit bis zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die aus sich heraus klar ist. Und, um es noch einmal ganz klar zu sagen: Teleologie hat nichts mit Theologie zu tun, denn wenn dies der Fall wäre, wäre mancher Jurist zwischenzeitlich schon vom Glauben abgefallen. Teleologie schafft also ein gewisses Maß an ernsthafter Überzeugung, dass so zu verfahren wenigstens vorübergehend Rechtssicherheit schafft. Man glaubt, so sei es gerade noch vertretbar. Was jetzt doch wieder ein gewisses Quantum Theologie in sich hat. Lassen wir das.

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Weiterführende Links

Was ist eine psychologische Leerformel?

Wie übersetzt man Kochrezepte im Internet?

Planwidrige Regelungslücken und Teleologie?

Ein Gedanke zu „Was ist eigentlich eine ‚teleologische Reduktion‘ – jedenfalls kein Küchenrezept

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