Von Cato dem Älteren können wir lernen – über Verwalterverträge und wann man sie abschließt…

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Rem tene, verba sequentur! (Quelle: gotthal.de)

Rem tene, verba sequentur! (Quelle: gotthal.de)

Schreibt ein Verwaltungsbeirat, er wünsche nun ‚getreu Cato, dem Älteren‘ den Verwaltervertrag (endlich) abzuschließen. Die Wohnanlage in Berlin-Dahlem soll vertragsgerecht gestellt werden. Da hat er recht. Dass das so und nicht anders ist, dazu musste erst einmal recherchiert werden. Diese Sache -dieser Verwaltervertrag- lag anfänglich herum, erst aus diesen und jenen Gründen, die Übernahmehandlungen ggü. der Vorverwaltung waren viel wichtiger. Auch steckte eine gewisse Absicht dahinter: Erst einmal die Zusammenarbeit nachweislich gut anlaufen zu lassen, und dann ein bisschen abzuwarten, ob sich die Zusammenarbeit gut entwickelt.  Sie entwickelte sich gut. Nun ist es Zeit, über eigene Schatten zu springen.

Es gibt Verwalter, die arbeiten ohne (schriftlichen) Verwaltervertrag als Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Das büro gotthal gehört nicht zu dieser „freiheitsliebenden Kategorie“ eines unförmlichen Miteinanders. Schon die Berufsbezeichnung Verwaltung assoziiert eine ordnende Form. Richtig ist nach Auffassung der auf Wohnungseigentum spezialisierten Fachverwaltung, dass insbesondere Wohnungseigentümer sehr gut beraten sind, in Schriftform Rechte und Pflichten miteinander festzulegen.  Die schriftlich Agierenden wiederum besorgen sich entweder Vordrucke aus dem Papierwarengeschäft (WEG-Verwaltervertrag, Soundso-Verlagsvordruck Nr. 0815) oder – und das finden wir besser – es gibt einen eigens entwickelten (und mit den Jahren beträchtlich fortgeschriebenen) Muster-Verwaltervertrag. Eine ganz eigene Strickart, state of the art. Wer in dem Geschäft Ahnung hat, kann solche eigenen gelebten und entwickelten Vordrucke vorweisen, die sich überwiegend kundenfreundlich lesen. Von wegen Ausgewogenheit.

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Als Dienstleister geht es darum, demütig zu sein. Schlecht ist der Geruch einer allumfassenden Verhaftung von Kunden. Leben und leben lassen, leben und ggf. auch sterben lassen, eine Geschäftsbeziehung. Nichts ist so schön, wie eine freiwillige, gute Zusammenarbeit, die sich über Jahre hinweg als echte Geschäftsbeziehung voll gegenseitiger Wertschätzung und Entwicklung bewährt. Was nützen feste Bestelldauern von beispielsweise immer starren fünf Jahren, wenn zwischendurch Unzufriedenheit entsteht? Ein pöbelnder Mob, kleine Übertreibung, lässt sich schwerlich vernünftig verwalten. Wenn sich die Klugscheißer, die es in jeder Wohnanlage geben kann, an ihre PCs setzen und serienweise stringentes Rechtsgut an die Verwaltung schicken, mit martialischen Forderungskatalogen, die sich beim besten Willen für dieses Salär nicht bearbeiten lassen? In solchen Fällen ist eine Trennung die beste Lösung.

Bis ein Verwaltervertrag abgeschlossen werden kann, darf durchaus erst einmal eine Weile abgewartet werden. Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Am wichtigsten ist Ehrlichkeit im Umgang miteinander, alles andere ist für die Katz.

In diesem Falle werden nun den Gedanken Worte gefolgt sein, und den Worten folgen nun viel später als ursprünglich geplant Taten. Eine fruchtbare, langfristige Geschäftsbeziehung festigt sich im vertrauensvollen Abschluss eines Verwaltervertrages. Was das Beste daran wäre: Wenn man diesen Vertrag nach seinem Abschluss eigentlich gar nicht mehr braucht.

 

Quelle: Amazon.com

Quelle: Amazon.com

Verträge für die Verwaltung von Wohnungseigentümern bestätigen nur das, was zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümern als Standard festgelegt werden sollte.  In heterogenen Gemeinschaften mit funktionierender Verwaltung bedingt sich dies wechselseitig. Eckart von Hirschhausen hat ein Buch geschrieben, das heißt: ‚Die Leber wächst mit ihren Aufgaben.‘ Die Qualität einer (funktionierenden) Geschäftsbeziehung auch. Noch besser: Weiterempfehlungen….sie sind der Beweis für echte, gute Zusammenarbeit.

Ein Gedanke zu „Von Cato dem Älteren können wir lernen – über Verwalterverträge und wann man sie abschließt…

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