3249/18: Positionen: Die Netzgesellschaft Berlin zieht ihre Anforderungen zurück, aus zutreffenden Datenschutzgründen

Am 25.05. trat die neue DSGVO in Kraft. Wir berichteten. Man kann die neue Rechtslage auch bedenkenlos anwenden, um Förmeleien und Formalismen standrechtlich zu entgegnen und diese auszuräumen. Ein Tätigkeitsbericht. Eine ganz kleine Erfolgsgeschichte.

Nach 10 Jahren stehen die vor 10 Jahren eingeführten Billig-Energieausweise zur Erneuerung an. Wenn Verwalter diesbezüglich keine Kenntnis haben, wie viel Menschen an Heizkosten aufwenden, um ihre Wohnungen zu beheizen, muss der Netzbetreiber diese Daten erheben und dem Verwalter zur Verfügung stellen. Aus Datenschutzgründen anonymisiert. Na klar.

Es heißt aus Datenschutzgründen, es gehe den Verwalter nichts an, wie viel Michael Müller (* Name geändert) in Berlin-Friedenau in seiner Wohnung an Gas verbraucht, um zu kochen (Aha! Was hat das denn damit zu tun?), zu duschen, zu baden und die Wohnung zu beheizen. Dies Sammelsurium schützenswürdiger Daten geht den Verwalter der WEG nichts an. Und richtig: Der Verbrauch findet im Sondereigentum statt. Auch wenn mich Michael Müller deswegen nicht einlädt, um für mich zu kochen: Datenschutz, ich hör Dir tröpfeln.

So eine Verbrauchsdatenanalyse kostet gerundet 60,- €. Das kochen müsste eigentlich herausgerechnet sein.

Der digitale Detektiv

Zusammenfassung in Kurzform: Die Forderung der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, neben der Verwaltervollmacht müsse die Hausverwalterin im Falle einer Verbrauchsanalyse (Gasverbräuche Endkunden, aus Datenschutzgründen anonymisiert) eine schriftliche Eigentümerliste vorlegen, um Auskunft zu erhalten, wurde aus den zutreffenden Gründen des vom Beschwerdeführers und Verwalters G. aus B. nunmehr fallen gelassen. In der Tat ein richtiger Schritt. Datenschutz bei Netzgesellschaft ist nicht anders zu verstehen als gegen sie. Ein doppeltes Lottchen, tausche Eigentümerliste gegen Datenschutz-Verbrauchsanalyse ohne Eigentümerdaten brauche daher nicht weiter untersucht zu werden. (Die DSGVO treibt Früchte. Und Früchtchen.)

Nun wendet sich der WEG-Verwalter nach dem 25.05. an die Netzgesellschaft und begehrt die Analyse, denn sie ist Voraussetzung für die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises, den jeder Hauseigentümer haben muss. Man kann solche Ausweise bspw. über die in diesem Punkt servicefreundliche Gasag erstellen lassen. Das kostet weitere 60,- €. Oder man nimmt einen externen, anderen Dienstleister. Die verlangen meist mehr und klären ihre Kunden häufig nicht richtig auf oder warnen sogar vor allerhand Brimborium. So lassen sich bessere Preise erzielen.

Es braucht keine besonderen Umstände, das Ding ist ganz einfach.

Die Verwalterin muss bei der Netzgesellschaft dazu eine Verwaltervollmacht vorlegen. Getan.

Sie, die fleißige Mitarbeiterin der Netzgesellschaft, ruft nun aber an und verlangt tatsächlich eine Eigentümerliste.

Da widerspricht das kalt gerührte Verwalterherz. Aha? Ohne Eigentümerliste geht es nicht? Das biegt der professionelle Verwalter am Telefonat ab. Nein, das geht nicht. Und sie, wir nennen Sie Nadine Netz (* Name geändert) kommt auch dagegen schlecht an. Dass das Telefonat eindeutig mit einem Njet unsererseits beendet wurde, russisch für Nein, ficht Nadine Netz nicht an. Sie schickt eine Email hinterher. „Bitte reichen Sie noch eine Eigentümerliste ein.“

Und hier wird der Vorgang nun bürokratisch komplex und schriftlich. Aber es geht um 60,- € und eine Verbrauchsdatenanalyse, die dringend erforderlich ist und um eine zusätzliche Eigentümerliste, die gefordert wird, obwohl auf den Texten der Websites der Netzgesellschaft und in den Vordrucken der Netzgesellschaft dafür nichts entsprechend vermerkt ist. Weil Nadine Netz aber telefonisch schon bemerkt hat: Das machen wir bei Eigentümergemeinschaften schon immer so.

Wir fassen uns kurz: Die Forderung ist seit heute weg und aus der Welt. Auf mehrfaches Nachfragen unsererseits.

Zum Schriftverkehr: wir schreiben…

Ihre Forderung begegnet rechtlichen Bedenken, da Sie die Verwaltervollmacht haben. Die rechtlichen Bedenken sind auch neu und Sie kennen Sie bestimmt aufgrund neuester Nachschulung auch: Die neue Datenschutz-Grundverordnung erlaubt mir nicht mehr wie früher den gedankenlosen Umgang mit Eigentümerdaten. Aktuell haben noch nicht alle Eigentümer eine so genannte Datenschutzerklärung abgegeben und uns zur Weitergabe autorisiert.

Am Telefon haben Sie gesagt, Sie haben viele offene Vorgänge auf dem Schreibtisch und unsere zu schnelle Zahlung, ohne auf Papierpost zu warten, die sie uns nicht per Email schicken können, weil sie das nicht wollen. Mir wäre deswegen unbedingt auch für jeden weiteren Fall sehr wichtig, nicht ständig noch neue, noch komplizierende Anforderungen zu erhalten. Die WEG ist nach inzwischen jahrelang geklärter Rechtsprechung teilsrechtsfähig und wir vertreten den Verband, bzw. das Verwaltungsvermögen kraft Gesetz. Insofern stellt sich die Frage einer unzulässigen, überflüssigen Datenübererhebung?

Die Netzgesellschaft als Tochtergesellschaft namhafter Versorger ist ja ohnehin eng an diese verbunden, sodass die Forderung einer zusätzlich erforderlichen Eigentümerliste möglicherweise vollkommen entbehrlich ist, gerade auch angesichts der gewechselten Rechtslage seit 25.05. – Bitte prüfen Sie das dringend und beseitigen Sie Hindernisse, den gesetzlich erforderlichen Gebäudenergieausweis ohne Inhaltshemmnisse erarbeiten zu dürfen. Langer Schriftverkehr würde dies definitiv verhindern. Wir danken. Schöne Zeit noch, weiterhin.

Die Antwort der Netzgesellschaft ist kurz: „Wir werden das mit dem neuen Datenschutz ab dem 25.5. bei uns im Hause klären lassen.“

Da dann wieder fünf-sechs Tage nichts zu hören ist, fassen wir nach:

Sie hatten die Freundlichkeit anzukündigen, dass Sie etwas klären wollen. Da Sie nun nichts mehr von sich hören lassen, nehme ich an, Sie haben sich inzwischen stillschweigend meiner Auffassung angeschlossen. Die Verbrauchsdatenanalyse mit Ihrerseits aus Datenschutzgründen praktiziertem Datenschutz, dem wir nun das genaue Äquivalent entgegensetzen, nämlich unseren Datenschutz – ein richtiges doppeltes Lottchen, was? – Dreifacher Datenschutz, Nichtauskunft über die Erledigung Ihrer Überlegung, sich sachkundig zu machen, darf es aber nicht geben. Hier müsste das Ziel im Fokus bleiben: Wir brauchen die Verbrauchsdatenanalyse. Sagen Sie mir bitte kurzfristig Bescheid? Mein Dank wäre Ihnen nun gewiss.  Es gibt keinen weiteren Grund, die Sache liegen zu lassen. Schöne Woche weiterhin.

Heute Morgen ruft Frollein Netz wieder an und ist ganz herzig.

Ja, nee, iss klar, Sie haben recht.

Ich fasse zusammen:

Die Zusammenfaltung von Umständen, Befindlichkeiten, von hohen Anforderungen, um etwas ganz einfaches zu erreichen, kann auch ein Selbstzweck von Großfirmenbüros sein, um das Anforderungsprofil schneller und verzögerungsfreier Antwort und Stellungnahme ungünstig zu beeinflussen. Die Taktik solcher Firmen lautet immer: Wenn jemand etwas will, mach ihm einfach viel Arbeit, dann wird es gemütlicher für uns. Danach trachtet die Bürokratie in sich selbst. Auf die Idee, dass weniger Anforderungen mehr sein könnten, kommt nicht jeder gleich.

Da muss man manchmal nachdenken.

Man ertappt sich insgeheim selbst dabei, häufig: Man macht sich alles zu kompliziert.

 

Gott sei Dank. Auch mal einen Punkt getroffen.

Weiterarbeiten….

 

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.