3241/18: Positionen: Der europäische Datenschutz ist empfindlich berührt. Durch Hausverwaltungen sogar empfindlichst.

Der digitale Detektiv

Wir werden uns trennen, meine Frau zieht anderswohin. (Telefonat, Alltag)

Im Verlaufe eines vernünftig geführten Lebens mit Orientierung auf die Menschenrechte sage ich heute Dank den Alliierten für die Herbeiführung einer gesamtdeutschen Kapitulation, unterzeichnet von Admiral Dönitz als Reichsverwesers eines wegen Feigheit vor dem Feind vorzeitig dahin geschiedenen Österreichers aus Braunau am Inn. Rülps.  Danke, Hitler. Der 8. Mai ist ein vergessener deutscher Feiertag.

Der 30. April ist diesbezüglich nicht in die Geschichte eingegangen. Dafür wird es ein neues Gesetz bis dorthin schaffen, weil die Europäer immer spinnerter sind. Mensch Zuckerberg, Du machst uns noch ganz kirre. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung zieht ihre skurrilen Korn-Kreise, weit über die Kurilen hinaus. Das Telefon klingelt. „Wie heißen Sie?“ „Das geht sie gar nichts an, Datenschutz.“ „Jawoll, Verzeihung, ich vergaß. Ist ja auch egal.“ – „Ich kann gerade nicht, darf ich zurückrufen?“ „Gern, aber meine Nummer geht Sie gar nichts an.“ „Richtig, deswegen rufen Sie ja auch mit unterdrückter Rufnummer an.“ „Läuft!“

Roter Stern: #Flurbereinigung

Roter Stern: #Flurbereinigung

Aber im Ernst: „Mein Frau und ich, wir haben beschlossen uns zu trennen.“ „Das ist bedauerlich. Schade. Sie haben doch gerade erst kürzlich diese Eigentumswohnung bezogen und noch so schön hergerichtet.“ „Wir verstehen uns nicht mehr.“ „Wie wollen wir das künftig handhaben? Sie sind beide grundbuchlich eingetragene Eigentümer.“ „Das wissen wir auch noch nicht. Ich zahl jetzt erstmal allein das Wohngeld.“ „Hat Ihre Frau da zugestimmt?“ „Ja, läuft.“

Gut. Die Datenlage muss umgeändert werden. Die bisherige Datenschutzerklärung ist dahin. Alles muss überarbeitet werden.

Aus dem früheren, führenden Kontakt seiner Frau mit uns (ich hatte früher immer nur mit Ihrer Frau…) wird nun ein ständiger Kontakt nur mit ihm.

Dass das eigentlich nach einer weiteren Regelung schreit. Sie muss zustimmen? Ehegatten gelten als wechselseitig bevollmächtigt. Aber nun? Wie verhält sich die Verwaltung richtig?

Und was darf abgespeichert werden?

In der Regel das Notwendige.

Aber nun kommt die Europäischen Datenschutz-Grundverordnung hinzu.

Schon am Telefon müsste ich belehren: Sie, Herr Schniederpelz, ich speicher, was Sie sagen, jetzt heimlich ein. Alles kann ja irgendwann und irgendwo mal wichtig sein.

Tag und Nacht.

So sinngemäß Extrabreit Anfang der Achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts in dem Song Polizisten.

Nein, so richtig gut belehren ist jetzt voll fehl am Platz. Denen brummt der Kopf. Uns auch. Wir müssen die Kontaktdatenlage so überarbeiten, dass jeder im Büro weiß, mit wem er es zu tun hat und was man besser lässt. Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Es ist der führende Kontakt des Herrn, weil die Frau auszieht.

Selbstverständlich hat sie als Eigentümerin genau so viel zu sagen, wie ihr Ex. Hoffen, es wird alles glimpflich ablaufen.

Und diese kleine Zusatzinformation in den Stammdaten „leben zur Zeit in Versuch einer Trennung voneinander“, ist eigentlich schon über das Ziel hinaus, wo es heißt, dass die Speicherung von Daten anlassentsprechend passen muss.

Wir denken darüber auch nur aus einem Grund nach:
Weil der Europäische Gesetzgeber ziemlichen Stuss mit der Gießkanne über Europa ausgebreitet hat, anstatt die eigentliche Zielgruppe zu treffen, die Facebook, myspace, Twitter, Google und Co. genannten Datensammelkraken.

Von nun an geht’s bergab.

 

 

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