Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat in einem Beschluss folgendes herausgefunden:
Partei ist, wer in Wahrheit klagt oder verklagt sein soll, nicht schon derjenige, den der Antrag als Partei bezeichnet.“
Quelle lt. Amtsgericht: Baumbach/Hartmann, 60. Auflage, Grdz. vor § 50 Rdn. 4
Merke: Es kann sein, Du wirst verklagt, und erst einmal merkt man das gar nicht. Es stellt sich eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt (des Verfahrens, z.B. durch Klarstellungen) heraus. Oh, Deutschland, Du schwieriges und gerechtes Terrain. Im hier erwähnten Verfahren hatte ein immer wieder gern klagender Wohnungseigentümer ein aussichtsloses, weiteres Verfahren versucht zu benützen, um einen Prozesskostenhilfeantrag (!!) zu stellen. Im Ergebnis war trotz einer Vielzahl von Fehlern und vollkommen haltlosen Behauptungen (Unsubstantiiertheit des Klageantrags) das Amtsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dem Prozesskostenhilfe-Antragsteller seinen Wunsch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse abzulehnen.