Kalenderblatt April

3153/16: Positionen: Und ewig drängelt der Kalender – Strategien für das Timing von Eigentümerversammlungen

Positionen

Kalenderblatt April

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Die Versammlung ist längst überfällig, es ist Juni. Sagt der Anrufer. Wieso? Stand etwas wichtiges an? – Ja, bis Mai müssen wir durch sein mit der Versammlung. – Warum? – Ist das nicht so vorgeschrieben? (Auszug aus einem Telefonat)

Und ewig drängelt der Terminkalender zur Terminierung von Eigentümerversammlungen

Jedes Jahr das gleiche: Immer drängelt der Terminkalender. Verwalter von Wohnungseigentümern haben viel damit zu tun. Es gibt dazu verschiedene Denkansätze.
Die Gesetzgebung drückt seit Jahren auf die Tube. Absehbar ist eine Verschärfung von Abgabefristen für Jahresabrechnungen. Es heißt bereits, ab 2017 seit spätestens ab Monat Juni oder Juli die Verspätung bei der Abgabe von Steuererklärungen strafsteuerpflichtig. Die Abgabefrist für Jahresabrechnungen steht daher nicht zur Diskussion und ist ein anspruchsvolles Ziel.

Dass man mit der Herstellung und dem Versand von Jahresabrechnungen zwangsläufig das Stattfinden von Wohnungseigentümerversammlungen koppelt, ist tatsächlich häufig der Fall. Zur Frage der richtigen Terminierung einer Versammlung gibt es aber immer mehrere relevante Aspekte. Der Rest ist Psychologie.

Foto.Podcast: Kalenderblatt März 2010

Foto.Podcast: Kalenderblatt März 2010

Wann muss eine Versammlung stattfinden?

Wenn etwas ansteht, zu besprechen bzw. zu beschließen. Die Jahresabrechnung ist ein Gesichtspunkt. Ein Wirtschaftsplan ein zweiter. Im, sagen wir, gut geölten Abrechnungsbetrieb sind Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan sicher nicht die Hauptthemen, sondern Standard- und Routinethemen mit vielleicht 20% Relevanz. Kommt drauf an, ist immer bisschen unterschiedlich. Lief das Jahr, über das abgerechnet wird, kostenmäßig aus dem Ruder, kann es geradezu wichtig sein, durch raschen Beschluss Nachzahlungen herein zu holen. Deckt das Wohngeld nicht die Bewirtschaftungskosten, ist es ebenso. Hier ist die Anhebung des Wohngelds gute Verwaltung. Ist beides in Deckung, also alter Wirtschaftsplan und die Abrechnung des letzten Jahres, so besteht an und für sich kaum Eilbedarf. Formalisten wenden allerdings gern ein, nur eine beschlossene Jahresabrechnung sei eine gültige. Nun gut. Es geht um Spannung.

Und Entspannung.

Ansonsten haben alle viel zu tun und Arbeitsprogramme mit unterschiedlichen Lebensschwerpunkten. Bei der Verwalterin sind es Fragen der lfd. Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung und dergleichen.
Bei den Wohnungseigentümern ist es ihr Leben. Unmöglich das vernünftig thematisch zu umreißen.

Arbeitsprogramme für künftige Kalenderjahre macht man vernünftigerweise im letzten Quartal des ausklingenden Jahres. Wer sein Aufgabengebiet zuverlässig überschaut, kann die Terminierung daran vernünftig anpassen. Das Jahr ist nun mal das Wirtschaftsjahr. Und das folgt.

Die Versammlung im April oder Mai kann unter Umständen Arbeitsbedarf durch Beschluss regeln, der unaufschiebbar noch im lfd. Jahr erledigt werden muss. Besser organisiert aber ist die gegen Ende des Jahres thematisch visionäre Versammlung mit dem Thema: Was machen wir eigentlich nächstes Jahr? Bzw.: Das Themenpaket kann dann schon in einer Art und Weise durchorganisiert sein, dass es nächstes Jahr zuverlässig vollendet werden kann.

Sommerblume: Kapuzinerkresse

Sommerblume: Kapuzinerkresse

Zum hier beschriebenen Themenkomplex führte ich gerade ein interessantes, ungewöhnliches Gespräch mit einer Wohnungseigentümerin aus Kreuzberg. Sie plant, im September ein bisschen weg zu fahren und im Oktober ist auch noch ein Kurztrip nach Italien in Planung. Dass wir nun mit unserer Planung entgegen halten, wir hätten für „gleich nach den Sommerferien“ die Sitzung geplant, passt mit dieser Planung gar nicht überein. Sie sagte: Das ganze Jahr über interessieren sich viele gar nicht für die Arbeit in der WEG, man kann diese ganze Terminpsychologie einfach abändern und dazu übergehen, immer erst im vierten Quartal zu tagen. Dann ist eben genau das unser System. Wenn die Tage kürzer werden, ist es sowieso schöner drinnen als draußen und da setzen wir uns zusammen und regeln jeweils das nächste Jahr. Wo ist das Problem?

#Laotse #Termin #Eigentümerversammlung

Ich muss sagen, ich habe darauf keine Antwort. Und richtig: Wer darüber intensiv nachdenkt, muss zu dem Ergebnis kommen, es ist alles nur eine Frage der Psychologie.
Halten wir fest: Es ist beides ganz sicher zulässig und bspw. immer erst im zweiten Halbjahr zu tagen, ist kein Ausdruck schlechter, säumiger Verwaltung, sondern kann den Umständen entsprechend geradezu vernünftig und geboten sein.

Mehr kann zu dieser Frage heute hier nicht abschließend vernünftig dargetan werden.

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