tfA_MOU - Memorandum of Understanding

3152/16: Positionen: Alles ist machbar, Herr Nachbar. Nur geklärt sollte es (bitte) sein. ‚Nu seien se ma nich bürokratisch.‘

Der Foto-Nachbar © Markus Winninghoff , 2014 http://winninghoff.net

Der Foto-Nachbar © Markus Winninghoff , 2014 http://winninghoff.net

Wie man sich bettet, so fliegt man. Geradeaus. Oder um die Ecke. #Bloggwart von #Hogwarth – heute

Die Nachbarn in Berlin-Kreuzberg wollen bauen. Sie machen sich den Innenhof (Hinterhof) schön.

Dass ein Haus keinen eigenen Hofzugang hat, ist selten. Kam früher vor. Tatsächlich sind die Zuwegungen über das Grundstück der Nachbarn suboptimal. Es gibt fünf Stufen rein ins Haus und nach oben und das alte, tolle Treppenhaus und wieder runter fünf Stufen, Tür zum Hof. Mit Baugerät kommen die Bauleute da nicht leichterdings in den Hof, um die Fläche zu entsiegeln und Pflasterung zu verlegen.

Zwei Wohnungseigentümergemeinschaften nebeneinander. Wir vertreten die rechts. Die links haben das Problem.

Manchmal ist zwischen Kollegen der Ton herzlich. Wir ziehen an einem Strang. Häufig allerdings ist der Ton schnippisch, gereizt und bis aufs Blut unfreundlich. Eigentlich will man etwas und legt leicht versöhnliche Kammertons Ahhhh, Na jas und Klar dochs in die Konversation. Es geht darum, den Weg frei zu machen. So passiert es auch, im ersten Telefonat. Die Kollegin fragt freundlich und es wird freundlich geantwortet. Freundlichkeit muss aber ehrlich sein. Auch nachhaltig.

Wie das so ist: Man bespricht etwas einvernehmlich. Denn es wurde nicht geschrieben. Man unterzeichnet geistig ein Memorandum of Understanding. Das Gespräch führt. Der Geist folgt. Nicht umgekehrt.

tfA_MOU - Memorandum of Understanding

Schreiben erzeugt Missvertrauen: Ein guter Spruch, finde ich, ist:

Wenn Du noch einmal mein Misstrauen verbrauchst….(neulich, ich, Versprecher) #true

Das Schreiben per Email (formlos) erzeugt ggü. dem Telefonat Misstrauen und ist vom 20.07.16:

„wie bereits telefonisch besprochen, möchte die WEG Möckernstr. 73 Arbeiten im Hof ausführen und benötigt hierfür eine Genehmigung zur Nutzung Ihres Durchgangs. Die Firma Blablakeks (* geändert) wird mit der Ausführung beauftragt und möchte mithilfe von einem Kleingerät, z. B. Bobcats, Material in den Hof der Blablakeksstr. 79 -über die Durchführung Ihres Objektes Blablakeksstr. 78 – verbringen. Die Lasten wurden uns wie folgt mitgeteilt: Die Maschine wiegt ca. 1,5 t max. beladen 2,0 t. Die Baumaßnahme dauert ca. 4-5 Wochen und soll voraussichtlich in der 32./33. Kw begonnen werden.“

Die Strategie des um Genehmigung bittenden Kollegen ist immer: Fasse dich so kurz als möglich. Zu viel Text schafft Misstrauen.

Allerdings: Zu kurze Texte können auch Fragen aufwerfen.

Zum Beispiel: Woher soll ich denn wissen, ob mein Hofdurchgang diese Last tragen kann? Dazu bin ich definitiv vom Schreibtisch aus nicht in der Lage.

Eine Strategie für Nachbarn gut behandeln gibt es meist nicht: Man fragt häufig zu spät an und erst ganz kurz vor Baubeginn liegt einem die Erkenntnis vor Augen, dass man auf einem bestimmten Grundstück erst noch einen Nachbarn um Hilfe bitten muss. Eine Strategie könnte sein: Kenne dein Objekt und frag rechtzeitig und ohne Zeitdruck. Weil du weißt….es ist kompliziert.

Das Leben ist unheimlich anstrengend und anstatt um Lösung bemüht zu sein, delegiert nun Frau Kollegin die Sache. Sie lässt den Bauunternehmer selbst anrufen. Der ruft an, wie ein Irrlicht, er hält sich nicht an Uhrzeiten, ruft vom Handy unterwegs aus an und hat seine Gesprächsführung nicht im Griff, der Verwalter notiert stichwortartig mit, auszugsweise (etwas redigiert, Tatenschutz) und sendet es der lieben Kollegin als Orientierungsplan:

„Herr Kruse, Landschaftsarchitekt, Telefon 0123 456789012, gesprochen und geregelt:
* Herr Kruse (Fa. ABCD) ist beauftragter Architekt, nicht ausführende Firma. (keine Website)
* Macht die Sache als GU, mit Subunternehmern.
* Hopplahogasse 29, 12345 Berlin-Margendorf
* Baubeginn: Ende 34. KW, Baumaßnahme so kurz als möglich
* Problem: Firma ist internetweit nicht zu finden, Geschäftsführer: Peter Aalmann
* Firma ist haftungsbeschränkt (uG)
* Statik kann unsererseits nicht geprüft werden, ist selbstverantwortlich zu klären.
* Nachbarn müssen bei dieser Konstellation direkt einstehen für alle Verbindlichkeiten, die hieraus resultieren.
* Befristung auf vier Wochen möglich? (Und wünschenswert: Keine unendliche Geschichte)
Ich habe nichts gegen die Mitbenutzung, aber das Paket ist so noch nicht ganz transparent und marktgängig nachvollziehbar, liebe Frau Kollegin,“

Keine Frage: Diese Gemengelage ist alles andere als übersichtlich. Das ergab sich in fünf Minuten Telefonat.

Die Frau Kollegin sagt nun vor allem dies: „schade, dass es offensichtlich nicht so unbürokratisch über die Bühne geht, wie von Ihnen im Telefonat geäußert.“

Aha? Und noch einiges andere. Nun macht sie ihrem lieben Kollegen auch noch Arbeit und fordert. Sinngemäß: Halt den Mund und genehmige. Wir erwidern freundlich:

Es handelt sich hier nicht um Bürokratie, sondern Sorgfalt, liebe Frau Kollegin, diese Punkte sind im Telefonat mit dem Herrn entwickelt worden und haben sich im Gespräch entwickelt, in der Absicht, unbürokratisch mit ihm umzugehen. Der Verabredungspunkt war, ich übersende kurz die Gesichtspunkte unseres Telefonats, ich sende sie an Sie weiter mdB um Vermittlung an den Herrn Unternehmer, der auch seine Emailadresse nicht wusste. Auch seine Handelsregister-Nummer kannte er nicht, und wie die Firma seit wann am Markt ist, war unklar. Dass man bei dieser Gemengelage halbwegs vorsichtig nachfragt, nennt man nicht Bürokratismus, sondern kaufm. Sorgfaltspflicht eines Verwalters. Dafür will man in eigener Sache nicht von einem freundl. Nachbarn gescholten sondern verstanden werden.

Sind wir mal ganz ehrlich:
Wir sind häufig überfordert mit dem Alltag. Der ist wirklich unheimlich anstrengend. Und nun auch noch nach Genehmigungen fragen müssen.

Oder solche Anfrage beantworten müssen. Wie anstrengend.

Dann lieber kurz beschimpfen. Das reinigt die Seele auch irgendwie.

Mal sehen, wie die Sache weiter geht.

Für so aufgebauschtes Zeugs hat allerdings wirklich niemand Zeit.

Abwarten. Buddhistische Grundhaltung: Freundlich, dick, verwegen, aber mit Sonne im Herzen.

Andere Lösung:

Okay, Sie haben recht, Frau Kollegin. Ist ja auch sicherer. Lassen Sie von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens den Entwurf einer Nachbargenehmigung aufsetzen, die alle zutreffenden Gesichtspunkte ganzheitlich erfasst und leiten Sie mir diesen Entwurf zur Genehmigung weiter. Wir werden ihn prüfen und sollte eine Endfassung erarbeitet werden können, wie wir sie unserer Mandantschaft als gut vorlegen können, werden wir das umgehend tun. In diesem Fall halten wir es für erforderlich, dass unsere Bewohner dem Entwurf zustimmen. Es muss eine Eigentümerversammlung mehrheitlich beschließen. Sie wissen das. Wir sind Profis. Auch das wissen Sie: Sobald der Beschluss in Bestandskraft erwächst, werden wir den Vertrag unterzeichnen. Die Versammlung dies Jahr war schon. Sie wird voraussichtlich im Mai 2017 stattfinden. Plus 1 Monat Anfechtungsfrist und einen weiteren, um abzuwarten, ob sich die Gerichtspost verzögert, stellen wir Ihnen unter Berücksichtigung unserer Belange in Aussicht, die Genehmigung bis 31.07.2017 zügig und unbürokratisch zu erteilen.

Oder anders gesagt: So will ja niemand sein. Aber rechtzeitig gefragt werden und so, dass man ohne Sorge für die eigenen Mandantschaft beherzt genehmigen kann, ist die berufliche Bringschuld desjenigen, der um eine Genehmigung bittet. Den Gefragten einen Bürokraten zu nennen, das muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen.

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