3095/15: Nachbarn: Jeder hat das „Recht auf Verwahrlosung“

Rechtliches

Diese Sache ist heiß!

Diese Sache ist heiß!

Wo ist die Grenze?

Die alte Dame ist jetzt in Betreuung in einer sozialgeriatrischen Einrichtung. Es war schon lange nicht mehr richtig sauber. Im Grunde genommen war es das Gegenteil. Die Hausbewohner nahmen es stoisch hin. Es war nicht zu ändern.

Der Sohn muss jetzt den Weg finden, Mutter begreiflich zu machen, dass sie es alleine nicht mehr kann. Dass sie Hilfe braucht und Hilfe annehmen muss, auch wenn sie das nicht für erforderlich hält. Sie ist alt, läuft nur noch gebeugt wie ein Fragezeichen als schmutziges Gespenst durch die Gegend. Niemand gibt ihr die Hand.

Die Polizei hat tatsächlich gesagt, es gäbe ein Recht auf Verwahrlosung.

Ich habe nachgeschaut: Und tatsächlich. Darüber wird noch zu sprechen sein.

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