Was gut ist, kostet Geld, sagte Jonathan C. Dralle!

3051/15: Positionen: Verkehrte Welt, Folgen der durch Ausbleiben verursachten Kosten + Verzögerungsgebühr (§ 34 GKG)

Positionen

Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht zum Zwecke der Sachaufklärung und gütlichen Beilegung des Rechtsstreits das persönliche Erscheinen angeordnet hat. Im Falle des Ausbleibens im Termin kann ein Ordnungsgeld festgesetzt sowie eine Verzögerungsgebühr (§ 34 GKG) erhoben werden.

Das Foto zeigt das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Der Sachverhalt geht allerdings wegen örtlicher Zuständigkeit  über das Amtsgericht Charlottenburg. Es geht um den widerrechtlichen, eigenmächtigen Einbau eines Balkontürelements zu ebener Erdgeschossebene, wo eigentlich ein Fenster war.

Der oben eingerückte Text wird uns von einem Rechtsanwalt übermittelt und erfährt Widerspruch. Zu lange dauern Rechtstreitigkeiten wie diese in Deutschland. Die Einseitigkeit, mit der sich der insofern irre Gesetzgeber Dinge ausdenkt, wie Verzögerungsgebühren, sollte im Grunde spiegelverkehrt gelten. Für Verfahrensverzögerungen durch deutsche Gerichte, und nicht gemeint sind Magen- und Leibgerichte. Da ist nämlich der Wurm drin. Und -nein- das war jetzt keine sensationelle Neuigkeit.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.