3040/15: Erklärbär: Wie man das Wort #Rentierlich versuchen kann zu erklären!

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Mein Vater hat mir früh die Leitung des Unternehmens übertragen und mir den wertvollen Tipp mit auf den Weg gegeben, immer auf die Kunden zu hören und von ihnen zu lernen. Quelle: hier

Grundlegende Neuordnungen brauchen Zeit. Mehr als übliches usual, business as usual. „Unusual“ steht an, wenn man sich nach Jahren von altbewährter Software trennt, die eine Lebensdauer auf dem Buckel hatte, mittlerweile, ach was mittlererweile, die nur als ungewöhnlich zu bezeichnen ist. Sie hatte ihr Geld verdient. Alles war schön und vieles gut. Doch nun neue Zeiten. Hipp hipp. Wir strukturieren Arbeit neu, von Grund auf. Neue Software, neue Ordnung. Konten in der Buchhaltung einmal umstrukturiert. Nummernmäßig können sie jetzt woanders stehen als vorher.

Kriterien von Kunden: Wer wie Vorzeigeunternehmer, Europas größter Musikalienhändler Hans Thomann aus Treppendorf (Oberfranken) sybillinische Sätze sagt/denkt. Was Hans Thomann (siehe oben, einleitend) sagt, gilt als Kundenorientiertheit und wurde zu Europas unschlagbarem Nummero Eins. Keine schlechte Idee also.


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Die Gesamtkosten (Bewirtschaftungskosten)
sind in allen Bauabschnitten folgendermaßen unterteilt:

1.    Untergruppe ‚Betriebskosten‘ [umlegbar],
#rentierlich
2.    Untergruppe ‚Heizungskosten‘ [umlegbar],
#rentierlich, beinhaltend die Warmwasser-
bereitung (nur Energie, nicht Kaltwasser),
sofern über die Heizungsanlage zentral
(Brauchwasserwärmung)
3.    Sonstige Kosten [nicht umlegbar], abge-
kürzt als ‚Bewirtschaftung‘. Fachleute
nennen diese Kostengruppe #unrentierliche
Bewirtschaftungskosten.

(Quelle: Erläuterungs-Informationsblatt der Hausverwaltung, im Entwurf, als Anlage zur Jahresabrechnung 2014)

Doch der Aspekt auf Kunden zu hören ist eins.

Der andere Punkt: Wenn sich nach Jahren etwas ändert, sollte es positiv sein. Dazu muss man es erklären.

Und obwohl gar nicht Weihnachten ist, denken wir heute zwangsläufig an Rudy, das rotnasige Rentier. Das ist der Grund, warum wir uns zu Wort melden. Um unmissverständlich und klar zu sagen: Die Rentierlichkeit hat in Hausverwaltungsdingen überhaupt keine weihnachtlichen Grundgedanken. Zwar lässt sie sich als Vision durchaus vor die Kufen von Unternehmensschlitten spannen und damit ein, das war es schon.

Die Rentierlichkeit ist aus wohnungswirtschaftlicher Sicht auch nicht zwangsläufig das Ausbluten der Verwaltungsopfer: Also ein Kehlschnitt, kopfüber aufgehängt und langsam saften lassen. Richtig: Die Rentierlichkeit betrifft im vorliegenden Beispiel eine zutiefst faire und ausgeglichene Weltordnung. In der ein vermietender Wohnungseigentümer mit einem Mieter vertragliche Absprachen trifft, was genau abgerechnet werden darf und was nicht.


Tom Jones – It’s Not Unusual (Live)

Was ist üblich? Was ist unüblich? Tom Jones hat dazu einige Antworten parat. Üblich sollte die mietvertragliche Regelung sein, welche Betriebs- und Heizkosten der Mieter zu tragen hat, bei Vermietung. Üblich sollte das Berechnungsschema der Hausverwaltung sein. Üblich sollte sein, dass die Hausverwaltung auf die Belange vermietender Eigentümer Rücksicht nimmt und die Kosten transparent nach solchen Kriterien ordnet. Üblich sein sollte, dass eine Hausverwaltung ihre Arbeit verständlich erläutert. Ach, die Auflistung kann naturgemäß nicht vollständig sein.

Denn was nicht abgerechnet bzw. umgelegt werden darf, betrifft den Gesichtspunkt einer Erlösschmälerung beim Vermieter. Während die nachweislichen Betriebs- und Heizkosten als Kostenvorschuss üblicherweise gezahlt werden Zug um Zug gegen den Nachweis ordnungsgemäßer Mittelverwendung und tatsächlicher Kosten. Dies alles unter dem Gesichtspunkt ordentlicher Verwaltung, so wie es jeder vernünftig denkende Eigentümer tun wird.

Was wollen wir tun, Fisch? Du hast die Wal, Fisch.

Aus Opas Wortspielspelunke ist der Spruch ein schicker. Am Ende wünscht man sich wenig Streit und eine bessere Welt.

So erklärt, macht das ganze durchaus Sinn.

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