3013/15: Positionen: Böses Blut und die Farbe Lila

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Die Farbe Lila (Auszug aus dem Film)

Leitsatz „Ein nachgewiesener Durchsetzungsgrad von mindestens 50 % reicht auf einem sehr engen Warengebiet (hier Tapetenkleister) aus, um eine Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke (hier: Farbe Lila Pantone 258) zu bejahen, wenn weitere maßgebliche Gesichtspunkte hinzukommen, insbesondere eine überragende Stellung im Markt mit einem Marktanteil zwischen 59 und 71 % über einen Zeitraum von 10 Jahren.“ – Leitsatz des Bundespatentgerichts im Tapetenkleisterprozess

Ich mag den Film „Die Farbe Lila„. Seit ich ihn gesehen habe, ging er mir nie wieder aus dem Kopf.  Der Film spielt im Berliner Speckgürtel, in den Südstaaten von Amerika.  Eine namhafte Tapetenkleisterherstellerfirma hingegen hat die überragende Verkehrsbedeutung der Farbe Lila 2008 gerichtlich zum Gegenstand der Allerweltsgeltung gemacht. Telekomähnlich, deren magentafarbener Farbsalat die Kunden beeindrucken möchte. Welche Farbe hat eigentlich böses Blut, frage ich mich?

Ich habe keine Antwort. Seit dem Film steht fest: Wir singen, tanzen und schreien, weil wir geliebt werden möchten. Wenn wir nicht geliebt wurden, schlagen einige Anderen den Kopf ab und halten ihn in Videokameras für Youtube. Beziehen sich auf Gott.  Wird Gott sie nun dafür lieben? Wie er auch heißt, in jenen Landstrichen? Für Tapetenkleister und Telekommunikation aber gilt: Einige klagen vor Gericht. Das nennt man „zivilisiert“: Siehste, wieder was gelernt.

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