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2015/14: News: Der Europäische Gerichtshof weist Google an, auf die Verbreitung bestimmter Daten zu verzichten! AZ: C-131/12

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Rechtliches

Bereits in den frühen 00er-Jahren wurde das Problem bekannt: Die Schergen des Datensammelns sammeln, akquirieren und veröffentlichen Daten in einer mäandernden Art und Weise. Auch berlin.de wurde schon dafür gerügt: Zwangsversteigerungen von Wohnungseigentümern bspw. ins Netz zu stellen, bedarf gewisser sorgfältiger Erwägungen ….und darf am Ende nicht die Rechte des Betroffenen verletzen.

Direkt im Berliner Speckgürtel, also in Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof – EuGH – wurde zur Sache C 131/12 entschieden. Der Text der Pressemitteilung des EuGH ist hier zum download für interessierte Leser unserer Website eingebunden.


Der Europäische Gerichtshof bei der Verkündung in spanischer Sprache. Übersetzung liegt nicht vor.

Dem spanischen Intervenienten gegen Google Spain lag abgekürzt folgender Sachverhalt zugrunde: „Er machte geltend, bei Eingabe seines Namens in die Suchmaschine des Google-Konzerns („Google Search“) würden den Internetnutzern in der Ergebnisliste Links zu zwei Seiten der Tageszeitung La Vanguardia von Januar und März 1998 angezeigt. Auf diesen Seiten wurde u. a. die Versteigerung eines Grundstücks angekündigt, die im Zusammenhang mit einer Pfändung wegen Schulden stand, die Herr Costeja González bei der Sozialversicherung hatte.“ (zitiert aus Pressemitteilung, Link zum Text unten)

Ferner ein kenntnisreich geschriebener Artikel der FAZ, sodass es den Medienvertretern der Frankfurter Allgemeine Zeitung -der guten Ordnung halber- überlassen wird, textlich genaueres dazu „einzulassen“.

Der EuGH sieht den Faktor Zeit, zudem er ausführt:
„Auch eine ursprünglich rechtmäßige Verarbeitung sachlich richtiger Daten kann im Laufe der Zeit nicht mehr den Bestimmungen der Richtlinie entsprechen, wenn die Daten in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen.“

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Die Forderung lautet daher: „Vergiss es. Internet, vergiss, was war.“

Wir werden nicht davon „ablassen“, dies interessant zu finden. Da die Entscheidung Maßgeblichkeit besitzt, die ihr innewohnt, haben wir sie damit (auch für uns) wiederauffindbar verdrahtet ins Weh Weh Weh. Wir nehmen nicht an, dass uns ein Gerichtshof anweist, diesen sachgerechten Content wieder zu entfernen, analog der oben erwähnten Entscheidung. Lassen wir uns diesen Zahnschmelz der Rechtsgeschichte noch eine Weile bewusst durch die Zahnzwischenräume ziehen.

Damit das Datenplaque vom Glauben abfällt.

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