Stalking, Teil 2: Die Mieterin Lohsemann und Wut auf Briefkästen

Auszüge aus Erinnerungsprotokollen eines Hausbewohners: Alle Namen wurden wegen der Gefahr von konkreten Rückschlussmöglichkeiten verändert:

 …die Mieterin Frau Lohsemann (*) terrorisiert mich, seitdem ich eingezogen bin. Ich selber rede kein Wort mit ihr. Sie beschimpft und beleidigt mich, sobald sie mich sieht, läuft mir teilweise auf der Straße hinterher. In einem Fall habe ich sogar die Polizei rufen müssen, als sie nicht aufhörte, mir auf der Straße nachzulaufen. In sehr späten Nachtstunden (3.00 bis 5.30 Uhr) spielt sie häufig so laute Musik, dass ich immer wieder geweckt werde. Da die Ruhestörungen oft intensiv, aber nur kurzfristig sind, trifft die Polizei meist nicht rechtzeitig ein.
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In einer Nacht ist die Mieterin Lohsemann völlig durchgedreht und hat bis in die frühen Morgenstunden randaliert. Weil ich sie nicht beachtet und auch die Tür nicht geöffnet habe, hat sie ihre ganze Wut an meinem Briefkasten ausgelassen. Da die Haustüre in der Nacht immer abgeschlossen ist (Hier achtet die randalierende Lohsemann immer selbst akribisch drauf.), kommt für die Beschädigung eindeutig nur Frau Lohsemann in Frage. Frau Kahle (*) und Frau Gontermann (*) haben diesen nächtlichen Vorgang mitbekommen.
 
Damit die Vorgänge einmal aktenkundig werden, habe ich zwei Strafanträge gestellt. U.a. auch wegen eines platt gestochenen Reifens. Als ich meinen Wagen dann an anderer Stelle parkte, sagte mir Frau Lohsemann, dass es keinen Sinn hat, wenn ich versuchen würde, meinen Wagen zu verstecken. Ständige Beleidigungen, nächtliche Ruhestörungen und platte Reifen sind schon eine enorme Belastung.
 
Auch die anderen Eigentümer sind jetzt z.B. froh, dass Frau Lohsemann keinen Zugang mehr zum Keller und damit zu den zentralen Gasleitungen hat. Man traut ihr nicht und sieht in ihr eine potentielle Gefahr.  Ich persönlich halte die Frau für psychisch krank.“

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Frau Lohsemann haben wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes namensmäßig verändert, mit der Folge, dass nun ein Rückschluss auf die konkrete Person nicht mehr möglich ist. Wahr ist auch, dass derartige Situationen in jeder Großstadt Deutschlands hundertfach tagtäglich vorkommen. Sie sind zwanghaft und die Opfer fühlen sich ihr komplett ausgeliefert. Man weiß nicht genau, was der Auslöser für solche Situationen ist, auf einmal sind sie da. Sie fressen sich fest als unumkehrbare, starre Verhaltensmuster und sind nun andauernd, unumkehrbar, irreversibel. Am Ende steht? Ein Auszug? Zwei Auszüge? Eine Zwangseinweisung in die geschlossene…? Richtig ist aber: es gibt seit 2007 eine neue gesetzliche Grundlage für derartige, wiederkehrende Nachstell-Handlungen. Weltweit ist Deutschland hiermit nicht gerade Vorreiter. In vielen anderen Ländern der Welt haben die Juristen längst erkannt, dass es auch darum geht, derartig Bedrohte vor Nachstellungen dieser Art zu schützen.

Im geschilderten Fall gibt es offenbar eine feste Täter-Opfer-Beziehung. Zwar kann sich der bedrohte Mann auch körperlich wehren, darf es aber nicht. Die Täterin, insofern eine Ausnahme, eine Frau, wendet sich immer wieder direkt oder indirekt an das Opfer und versucht, auf jede noch so abwegige Art und Weise, die Aufmerksamkeit des Opfers zu erringen. Mal sind die Reifen zerstochen, mal der Briefkasten beschädigt. Der oder die Täterin will wahrgenommen werden! Ausschlaggebend für derart wahnhafte Handlungen kann eine Alkoholkrankheit sein als eine Art ‚vernebelter Sinne‘. Oder eine schwere Persönlichkeitsstörung. Aus Mangel an Entschlussgründen opfert die Täterin den ganzen Besitz ihrer schöpferischen Kräfte auf, um dem Opfer Verachtung, Liebe, Bestrafung oder Hass entgegen zu schleudern.  Alle vier Dinge sind möglich.  Mag sein, dass die Täterin in unserem Beispiel von einer gewissen Verliebtheit des Opfers ihr gegenüber ausgeht. Das Opfer liebt sie, die Täterin, und da sie es weiß, darf sie die Aufmerksamkeit des Opfers auf sich lenken. Sozusagen eine Projektion eigener, unerwiderter Liebe auf das Opfer.

In den äußerst lesenswerten Gerichtskolumnen der Stern-Reporterin Uta Eisenhardt (Icke muss vor Jericht‚) wird auch ein möglicherweise ähnlich angelegter Fall beschrieben. Eine Frau verliebt sich in ihren Therapeuten und stellt ihm nun 17 Jahre lang nach, bis schließlich die Sache bei Gericht anhängig wird. Die Geschichte heißt ‚Verliebt in den Therapeuten‚ und ist lesenswert. gesichtspunkte.de wird demnächst über weitere Stalking-Fälle berichten. Lies demnächst, wie ein Kreuzberger die Berechnung des Kreises am Beispiel unausgebauter Dachgeschoß-Rohlinge versucht und ein Dahlemer Ex-Großindustrieller den Untergang seiner Maschinenfirma herbeiführt, weil er sich in Nachbarschaftsstreit begibt, den er verliert..es gibt wirklich jede Menge solcher Fälle.

Weitere (bisherige) Berichte über Stalking auf gesichtspunkte.de

September 07 – Award des Monats

April 09 – Stalking – ein widerliches Phänomen

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