1899/13: Fotowelt: Vom Unterschied zwischen Mängelmeldung und Mängelhinweis

"Klingel defekt"

„Klingel defekt“

Das ist der „kleine Unterschied“: Die Mängelmeldung erfolgt aus dem Recht, einem beauftragten Mehrfamilienhausverwalter den Zustand zu schildern, dessen umgehende Abänderung man damit verbindet. Hier heißt „Klingel defekt“ nonverbal: „Schicke Elektriker, der die Klingel wieder in Ordnung bringt.“

Geht der Hauswart in die Offensive, hängt er einen Mangelhinweis aus. Der bedeutet nonverbal vieles. Entweder „Hier repariert sowieso niemand etwas“ oder „Wir wissen Bescheid, da kommt bald einer.“ Oder irgendetwas ganz anderes. Nonverbal ist damit nämlich eigentlich gar nichts kommuniziert. Entgegen aller Beschriftungswünsche könnte man ja auch denken: Das wird man schon merken, sobald man nur klingelt. Deswegen sind solche Hinweise so gefahrenvoll: Man weiß nie, was sie eigentlich sollen?

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