1827/13: Positionen: Wenn der Elektriker einen Kurzen hat… #Eigenmacht

Positionen

Handwerkerkasten von Bob, dem Baumeister

Handwerkerkasten von Bob, dem Baumeister

Schon sein ganzer Anfangston eingangs des Anrufs ist spöttisch, in Zweifel ziehend. Ob ich denn jetzt „der Sohn“ wäre? Ja, manchmal bin ich Sohn, zuweilen sogar Vater. Komm zur Sache, grrrr…. – Die Sache selbst ist schnell geklärt: Elektriker läuft im Hause rum und repariert mal schnell noch Sachen, für die er keinen Auftrag besitzt. Er ist „das Gute an sich“, das wird schnell deutlich. Es geht um unerlaubte #Eigenmacht.

Über diesen Anruf muss man nochmal reflektieren. Ist das Gute das Schlechte? Der Ton macht die Musik. Irgendein Irrer ruft an und sagt, er ist Elektriker und war in Berlin-Kreuzberg. Hat was repariert. Und dann noch das hier:

„Ich habe im Auftrag von (Name eines Gewerbetreibenden dort) in der Soundsostr. 72 (* geändert) Elektroarbeiten verrichtet. Bei der Gelegenheit hat mich ein anderer Mieter des Hauses angesprochen und auf einen Fehler der Sprechanlage hingewiesen.

Ich habe den Fehler gefunden und ihn beseitigt. Ich möchte nun dafür eine kleine Rechnung stellen.“

Dazu erwidere ich: „Nein. Da müssen Sie sich an den Auftraggeber wenden.“

Emailregeln 04.2010

Emailregeln 04.2010

Stimmt es eigentlich, dass nur Elektriker werden kann, wer einen Kurzen in der Hose….? #Berufswitz, schon älter

Er erwidert nun, relativ aufgebracht:
„Dann werde ich wieder dorthin fahren und den Fehler wieder einbauen.“

Darauf ich:
„Das werden Sie schön unterlassen. Sie haben an der Anlage der Gemeinschaft nichts zu suchen. Dies entscheidet allein die Hausverwaltung.“

Sein Nachteil: Die Rufnummer wurde übertragen. Die Internetrecherche ergibt nun, um wen es sich handelt, was er beruflich macht und dass er bei Rammstein im Konzert war, mit Sohnematz. Auch dass er gern Rastalocken-Perücken trägt und südamerikanische Sympathien hegt. Niemand hat was zu verbergen? Stimmt. Danke, danke, danke. Wir wissen: Es gibt ihn und sollte erneut an der Anlage gearbeitet werden, gibt es Schadenersatzansprüche. Halleluja. Grässlich.

Der eine ist Elektriker, und er arbeitet ohne Auftrag auf fremden Terrain, möchte das auch noch bezahlt haben. Der andere fasst seine Arbeit teils auch auf als „Elektrischer Reporter“ (in Anlehnung an die gleichnamige Sendung mit Mario Sixtus, ZDF).  Er berichtet darüber. Und um gleich nochmal Tacheles zu reden:

Aufträge an gemeinschaftlichen Anlagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind diffizile Lernbrötchen, deren Berechtigung sich stets tief in den Fängen der Verwalterin zu verankern hat, bevor es zu einem Auftrag kommt. Gerade die Frage: „Wer muss überhaupt bei einer Störung der Klingelanlage Aufträge auslösen, zu wessen Kostenlast“, ist so diffizil, als dass es nachgerade eine Riesenschweinerei wäre, einen Dritten, hier die WEG-Verwalterin, mit den Kosten und der zutreffenden Beitreibung von derlei Maßnahmen zu geißeln. Wohnungseigentümer werden sich daher stets zuerst an den Verwalter wenden und das ist auch gut so. Erst wenn klar gezogen ist, dass es sich zweifelsfrei um eine „gemeinschaftsbezogene Arbeit“ handelt, wird die Verwalterin zur Kostenlast des gemeinschaftlichen Vermögens Aufträge auslösen.


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Und -das geht gar nicht- hierüber darf sich auch ein nicht einmal zuvor beauftragter Handwerker hinweg setzen. Der dann auch noch pampig wird. Der hat tatsächlich einen Kurzen. Aber im Kopf. Zu kurz gedacht, Freund. Richtig darüber nachzudenken hat in erster Linie die Verwalterin. Denn die hält das Geld der WEG zusammen!

Auch das ist eine ehrvolle Aufgabe. Denn die WEG hat Geld, weil sie es nur ausgibt, wenn es dazu ein notwendiges Ermessen gab. Wir Fachidioten nennen das „ordnungsgemäße Verwaltung“. Mit den anderen Idioten zusammen: Den Juristen. 🙂

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