1678/13: Positionen: Was die Versicherungen immer haben wollen…. #Doppelter Negativismus

Stimme der Kritik

Der Kritiker - MRR

Der Kritiker – MRR

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben seit einiger Zeit eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei uns. In der Zwischenzeit kann sich bei Ihnen das eine oder andere geändert haben. Nach § 8 Ziff. I1 der Allg. Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) müssen Sie uns Veränderungen Ihrer Haftpflichtrisiken mitteilen.
Bitte beantworten Sie uns die nachstehendecn) Frage(n) und schicken Sie uns diesen Bogen bald zurück.

Falsches Denken.

Denn wenn sich etwas verändert, soll es mitgeteilt werden. Stattdessen wird aber anders herum organisiert und dann Schriftverkehr ohne Ende produziert. Hey, Versicherung: Wie wäre es mit einer Rückfallklausel: „Don´t write me, I write you, if sich was ändert.“ Großartiger Gedanke, weiter arbeiten…

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