1610/12: Stilblüten: Der Vertrag wird mit Unterschrift durch die Vertragsparteien rechtsunwirksam!

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Screenshot "Der Bauvertrag wird rechtsunwirksam"

Screenshot „Der Bauvertrag wird rechtsunwirksam“

In Berlin-Wilmersdorf soll eine Strangsanierung durchgeführt werden. Der Bauvertrag liegt jetzt im Entwurf vor. Doch jetzt kocht diese Überraschungsklausel hoch, die schon seit Jahren da drin steckt: aus Versehen! Siehe oben, Stichwort „rechtsunwirksam“ – Und? Was gilt nun? Okay, ich hab´s bemerkt, sonst hätte ich jetzt hier nicht gebloggt, darüber.

Einen Bauvertrag für eine größere Bauleistung zu schließen, da können leicht mehrere Seiten Vertragstext zusammenkommen. Keiner weiß eigentlich, wie der Satz da in diesen Blanko-Entwurf eines Bauvertrages hineinkam. Aber der Satz ist auf seine Weise nicht nur bekloppt, sondern auch vollkommen genial.

Ganz ehrlich: Das wurde nicht absichtlich reingenommen, soviel ist sicher. Allerdings: Ja, es ist ein Symbol und ein Appell an die künftigen Vertragsparteien, sich Gedrucktes genau anzuschauen, die Klausel befindet sich am Ende von Seite 5 von 5 Seiten und wer sie unverändert abnickt, also unterschreibt, akzeptiert, dass das gesamte Vertragswerk mit Vollzug der Unterschrift (beider Parteien) rechtsunwirksam wird. Vergütungsanspruch adé? Nun, das ist eine andere Frage. Das vertiefen wir hier nicht. Spaß muss sein.

(EP)

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