„In den Baugebieten wird die Höhe der baulichen Anlagen in der Regel mit sieben Vollgeschossen festgesetzt. Dabei lehnt sich die Höhenentwicklung an die traditionelle „Berliner Bauweise“ an, die in der Altbebauung 5 Vollgeschosse zuließ, deren Traufhöhe bei 21,0 m bis 22,0 m liegt und heute die Errichtung von sieben Vollgeschosse ermöglicht.“
…sagt -nur mal so beispielsweise- der Berliner Bebauungsplan IX-990 für den Bezirk Berlin-Wilmersdorf in seiner Begründung. Und wir lernen daraus: Wo früher noch, zu Kaiser´s Zeiten, fünf herrliche Vollgeschosse prangten, wird heute uns die Luft zum Atmen zunehmend abnehmend, bzw. knapper. Fünf gleich sieben, so lautet die Berliner Gleichung zur „klassischen Traufhöhe“.
…
Vom Regen in die Traufe, so würden wir gern poetisch dichten, hätte nicht Wolf Biermann einst schon „Vom Regen in die Jauche“ damit urheberrechtlich einwandfrei getextet. Womit wir den Gedanken sofort gänzlich beiseite stellen können, in den Regen.
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