1472/11: Positionen: Jetzt kommen wieder diese nervigen Heizkosten-Ableser und ziehen ihr Organisationsschema durch! #Rücksicht

Das Brathuhn und der Heizkostenverteiler!

Das Brathuhn und der Heizkostenverteiler!

Jedes Jahr, immer wieder, gibt es Ärger mit dem Ableser. Dass sie sich rechtzeitig ankündigen müssen, ist das eine. Dass sie es aber immer mit recht knapp gehaltenen Ankündigungsfristen tun, ist eigentlich unverständlich. Denn die Firmen wissen aufgrund langfristiger Verträge auch schon Anfang des vierten Quartals des alten Jahres sicher, dass sie Anfang des Jahres „Touren“ absolvieren müssen.  Elke Pohl hat sich dazu Gedanken gemacht. 

Frei von allzu tiefen Gedanken komme ich am Freitagabend nach Hause und werde plötzlich an „die Heizung“ erinnert. Bei diesem Wetter in gerade diesem Winter hat man die Heizung schon glatt vergessen. An der Haustür ist ein großer Zettel angeklebt. So empfängt mich die Firma ista Deutschland, „der Ablesefritze“, noch bevor ich überhaupt das Haus betrete. Im Treppenhaus hängt mein Briefkasten und ich finde eine weitere Mitteilung, eine Postkarte, auf der mir der Ablesetermin mitgeteilt wird: 13. Januar 2012. Heute ist der 06. Januar, ganz schön knapp! Das ist ja schon nächste Woche! Und ich werde nicht da sein, denke ich sorgenvoll. Ganz schön kurzfristig, finde ich.

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Prüfung: Funkheizkostenverteiler #Korrekturhilfe

Prüfung: Funkheizkostenverteiler #Korrekturhilfe

Die Firma teilt auf ihrer Karte mit:

Falls Sie an dem angegebenen Termin nicht anwesend sein können, hinterlassen Sie bitte Ihren Hausschlüssel bei einer Person Ihres Vertrauens. (Zitat aus Ablesebenachrichtigung)

Finde ich so schnell jemanden, der für mich die Firma in meine Wohnung lässt? Gibt es überhaupt jemanden, dem ich vertraue? Möchte ich das eigentlich? Will ich nicht lieber persönlich zugegen sein? Weil ich die Richtigkeit der Ablesewerte nachvollziehen muss. Wie schnell läuft etwas falsch?

Nein, ich werde einen neuen Termin vereinbaren. Auf der Karte steht auch:

 Sie können mit uns einen Einzeltermin vereinbaren. Die hierbei anfallenden Kosten würden wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen.

Wie bitte? Das finde ich ganz schön dreist. Ja, es ist geradezu rücksichtslos.

Nein, das möchte ich auch nicht. So etwas dürfte vorsichtig geschätzt mit rund 50,- bis 75,- EUR zu Buche schlagen. Denn individuelle Anfahrten sind stets teurer, als ein generalstabsmäßiges, administratives Ablesen  „en bloque“. 

Die Karte verrät mir noch die Nummer, die ich wählen soll, wenn ich Fragen habe. So eine Nummer fängt mit 01803 an. Und natürlich ist sie kostenpflichtig, 0,09 €/min. Gilt das auch für flatrate-Anschlussbesitzer? Darauf keine Antwort.

Ich habe mir die Website der Firma istaDeutschland GmbH jetzt genauer angeschaut. Die Webadresse steht allerdings nicht auf der Karte. Wie schlau! Dort habe ich die für mich kostenlos nutzbare Normal-Rufnummer dann auch schließlich gefunden.

Nach der heutzutage überall nervenden Warteschleife mit verschiedenen Auswahlmenüs („Sagen Sie Hü, sagen Sie Hott“) habe ich mit einer sehr netten und kompetenten Frau gesprochen.

Auf die Frage nach einer Anmeldefrist der Firma bestätigte sie mir, dass die Firma sich in der Regel zwei Wochen vor dem Termin anmelden sollte. Eine Woche vorher sei in der Tat sehr, sehr kurzfristig.

Dann fragte ich nach der rechtlichen Grundlage einer Gebühr bei einem etwaigen Zweittermin. Nein, die Gebühr wird erst beim dritten Anlauf erhoben. Oh, sagte ich da zu ihr, „Das steht aber so nicht auf der Karte.“ Am Ende vermutet sie, es seien die falschen Karten verteilt worden, denn dieser Text spräche tendenziell eher für die bereits vorgenommene Nach- bzw. Zweitablesung des gesamten Objekts. Sie stellt textlich straffer die nun noch bestehende „letzte Möglichkeit“, eine funktionierende Ablesung zu vereinbaren, dar.  

Das kann ich inhaltlich erst nach umfassendem Telefongespräch nachvollziehen, bemerke ich jetzt. Denn auf der Karte ist leider nicht zu erkennen, dass es sich hier um eine Ankündigung handelt, die erst nach einem erfolglosen Zweittermin anzudrohen berechtigt sein könnte. 

Sie sagt, ich solle mich an meine Hausverwaltung wenden. Diese müsse sich dann mit istaDeutschland in Verbindung setzen und darauf hinweisen, dass die Ankündigung der Erstablesung künftig unbedingt mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin von der Ablesefirma an die Hausbewohner mitzuteilen sei. Und, was noch besser ist, die Empfehlung, die richtige Karte in die Briefkästen zu werfen.

Ob es eine richtige Karte gibt, wage ich zu bezweifeln.

Aber warum soll nun meine Hausverwaltung bei der Firma istaDeutschland „selbstverständliche“ Regeln eines rücksichtsvollen Umgangs miteinander nochmals ausdrücklich „bestellen“? Ist denn meine Hausverwaltung für die Organisation der Arbeitsabläufe anderer Firmen zuständig? Oder ist es nur ein durch die Blume gebrüllter Hilferuf der Frau an die Welt da draußen? „Wenn ihr euch nicht beklagt, wird sich hier nie was ändern!“

Nun die Frage an meine Hausverwalterin, ist es einen Versuch wert?

Ich habe das der Hausverwaltung als Frage vorgelegt. Sie sagt nun: Das ist Quatsch. Denn eine professionelle Ablesefirma wie istaDeutschland hat die gewöhnlichen Regeln eines rücksichtsvollen Umgangs miteinander zu beherzigen. Gewollt ist vom Gesetzgeber eine die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung beeinträchtigende Zutrittspraxis. Das bedeutet, dass derartiges nur in einvernehmlicher Absprache mit dem Endkunden, dem Mieter oder dem Wohnungseigentümer geht. Rücksichtslos ginge gar nicht.

In der Praxis sei es aber umstritten, wie lange im Voraus tatsächlich angekündigt werden muss. Die Rechtsprechung verlangt hier teils nur acht Werktage im Vorhinein. Allerdings sollte auch jeder Bewohner einer beheizten Wohnung in Erinnerung behalten, dass es um den 31.12. herum gang und gäbe ist, dass die Firmen „in ganz Berlin“ eine Vielzahl von Heizkörpern aufsuchen und diese zuverlässig ablesen. Das ist ausgesprochen schwierig. Die Wahrheit liegt wohl wie häufig in der Mitte. Oder?

 Weblotse

(EP)

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