1334/11: Report: Instandhaltung: Es stinkt im Bad, wir lesen eine Explosionszeichnung und unterscheiden Sonder- & Gemeinschaftseigentum!

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Die Qualität des „googlens“ (Rechtschreibung nicht überprüft) in Bezug auf Fachfragen zum Bereich Wohnungseigentumsrecht ist von fragwürdiger Qualität, wie das auch für gebrauchte Autos, Waschmaschinen, Saftpressen und das Mietrecht gilt. Eine Vielzahl von Antworten auf eine Suchanfrage bedeutet noch nicht, dass man die richtige Antwort bekommt. Eher bekommt man ganze Sammelsurien verschiedener, vollkommen subjektiver Meinungen von „Autoren“, deren Qualität im Übrigen häufig „unter aller Sau“ ist. Problematisch: Man erkennt den Wissenshintergrund von „Alleswissern“ häufig nicht. Dies hat der internetaffine, belesene Mensch klug mit zu bedenken. Wie auch beim Thema „Badlüftungen“

In Berlin-Wilmersdorf stinkt es im innenliegenden Bad des Mieters. Es ist der, der gern schreibt, manchmal auch nachts, ein bisschen poesieartig und dann verschickt er die Poesie elektronisch an seinen Vermieter. Der schickt uns dessen Poesie und „Nachtgedanken“ dann mal zu, bis wir uns das schließlich verbitten und darauf verweisen, dass wir nicht beauftragt sind, den Mieter zu verwalten. Sind wir nämlich tatsächlich nicht. Der Vermieter ist Wohnungseigentümer und will Zusatzkosten für eine entgeltpflichtige Zusatz-Dienstleistung namens „Sondereigentumsverwaltung“ einsparen. Und doch uns klären lassen, was der Mieter anficht. Dass es jetzt im innenliegenden Bad stinkt, erfahren wir folglich erst zu einem späteren Zeitpunkt, am Tag der Versammlung der Wohnungseigentümer.

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YahooClever! Die Antwort kann so einfach sein!

YahooClever! Die Antwort kann so einfach sein! (Screenshot)

Die Fa. Meltem sitzt „am Hartholz“ im bayerischen Alling und befasst sich u.a. mit Badlüftern, wovon wir einige eingebaut haben seit 1995.  Die Firma stellt auch „Explosionszeichnungen“ zur Verfügung, deswegen „am Hartholz“. Doch Scherz beiseite: Das Anfertigen einer Explosionszeichnung erfolgt nicht unter Verwendung von Sprengstoff und unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. Hartholzbepflasterung der Anliegerstraße. Explosionszeichnung ist also ein Begriff, den man sich merken kann, bzw. muss. Der Begriff ist hier näher erklärt.

In Berlin-Kreuzberg hatte Josef Patates (* Name geändert) vor mehr als 10 Jahren versucht, ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken auszubauen. Das misslang. Dabei erlaubt er sich, den auf dem Dach vorhandenen „Lüfter“ (Motor) von rund zehn darunter an einem Lüftungsschacht befindlichen Wohnungen auszubauen und nicht wieder einen neuen. Nun waren die sämtlichen Bewohner unter ihm lüfterlos gestellt. Der Lüfter auf dem Dach (mit eigenem Motor) war eine „zentrale, gemeinschaftliche Einrichtung“ der Wohnungseigentümergemeinschaft: Gemeinschaftseigentum.

Übrigens: Wenn jemand danach fragt, ob ein Badlüfter Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist, handelt es sich um das Fachgebiet Wohnungseigentum! Dann lautet die beste Antwort nicht, den Vermieter zu fragen! Diese Frage stellt kein Mieter! Es ist die Frage eines Wohnungseigentümers. Der muss im Zweifel den Verwalter fragen: Vorab gibt aber die Teilungserklärung Auskunft und sollte dort die Abgrenzung nur vage vorgenommen werden, ist eine Auslegung vonnöten. Die kann die Verwalterin der Anlage durchführen.

In Berlin-Wilmersdorf hat die Überprüfung der „Lüftungsanlagen“ ergeben, dass die einzelnen innenliegenden Bäder (ohne Fenster) Einzellüfter mit Einzelmotoren haben. Sie sind in die Wand „auf Putz“ eingebaut und besitzen einen Anschluss an den Rohrkanal. Dieser Rohrkanal führt von unten ganz bis nach oben auf und mithin über das Dach. Aus dem Dach entlüften die Bäder mit Hilfe ihrer einzelnen Motoren und blasen den Wrasen vom Duschen, Pinkeln und von größeren Geschäften nach draußen. Über das Dunstrohr, das da steht, wie ne Eins.

In Berlin-Kreuzberg hat die Verwalterin nach dem Baustopp von Herrn Patates (*) längere Zeit zugewartet, doch irgendwann gehandelt. Gemeinsam mit der Architektin, die dies beriet und auch anderweitig eingebunden war, änderte man das System im Hause grundlegend. Denn anstelle des über dem Dach montierten Lüfters (mit zentraler Motorsteuerung, saug saug!) baute die Gemeinschaft auf eigene, gemeinschaftliche Kosten „dezentrale“, autarke Lüfter ein, vom System her ähnlich wie in Berlin-Wilmersdorf.

In Berlin-Wilmersdorf und in Berlin-Kreuzberg liegt nach allen getroffenen Entscheidungen nur noch ein Fall vor.

Die Kosten künftiger Unterhaltung, notwendiger Reparaturen undsoweiter unterfallen künftig und nach gründlicher Überprüfung dem jeweiligen Sondereigentümer, der eigene Badlüfter ist Sondereigentum und die Verwalterin wird künftig nicht mehr involviert, sollte sich Bedarf zu technischem Handeln ergeben.

In Berlin-Kreuzberg liegt eine gemeinschaftliche Maßnahme zugrunde, die dem Einzelnen „einen Lüfter spendiert“ hat. In Berlin-Wilmersdorf war das schon von Anfang an so.

Was guckst Du?

Was guckst Du?

Hast du technische Störung, guckst du! Guckst du genau, wer was macht, wenn du Wohnungseigentümer bist. Der Teufel steckt stets im Detail. Wenn du geguckt hast und alles unklar ist, fragst du? Fragst du Verwalter! Muss Verwalter auch gucken! Und dann was sagen…. #Arbeitsgebietsbeschreibung, einfach

Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Internetrecherche hat zur Frage von „Sondereigentum“ oder „Gemeinschaftseigentum“ interessante, teils „dödelige“ Antworten von unkundigen Kommentatoren gezeigt. Eine „beste Antwort“ auf diese Frage haben wir oben abgebildet als Screenshot. Das als beste Antwort auf die gestellte Frage zu bezeichnen, war uns sozusagen einen Schenkelklopfer wert: Wir haben herzlich gelacht.

 

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