1325/11: Hausordnung: Im deutschen Verbotsschilderwald sind Skurrilitäten keineswegs selten! #One Way Wind

Und die Lieder singen weiter
vom Frieden auf der Welt.
Und der Wind ist ihr Begleiter
unterm weiten Himmelszelt.
Ja wir hören immer wieder
und es klingt so wunderbar,
wenn die Menschen sich nur lieben
werden Märchen einmal wahr.

One Way Wind, The Cats, 1973

Ja, man kann alles ordentlich beschriften. Das geht. Kein Problem.

Wir kennen Mehrfamilienhäuser, in denen alle 5 m irgendein Hinweis, eine freundliche Belehrung und/oder ein Warnhinweis für „mehr korrektes Verhalten“ der Hausbewohner angebracht ist. Schon vor einiger Zeit haben wir uns in Berlin-Kreuzberg in einem „nicht von uns verwalteten“ Treppenhaus darüber beölt, dort steht: „Fahrräder abstellen verboten!“ Direkt dort, wo die Fahrräder immer stehen. Mit Vehemenz und trotz alledem. Nun streunerten wir wieder durch die Gegend dort und gelangten noch einmal dorthin, wo wir schon waren.

_seitentrenner Flugzeug

Berlin-Kreuzberg: Das Abstellen von Fahrrädern ist verboten!

Berlin-Kreuzberg: Das Abstellen von Fahrrädern ist verboten!

Anruf bei der Feuerwehr: Hilfe, unser Treppenhaus brennt! Frage der Feuerwehr: Wo wohnen Sie denn? Anrufer: Ja, in Kreuzberg! Feuerwehr: Na, da können wir nicht so schnell kommen! Es brennt überall. Anrufer: Ja, wann dann? Feuerwehr: Na, können Sie nicht ein paar Brandbeschleuniger hinstellen, z.B. Kinderwagen, damit das Feuer nicht zu früh wieder ausgeht? – Anrufer: Ja, ne, ist klar, die stehen da schon. #Abgewandelter Witz, nun Berlin 2011-konform

Und wenn wir das Foto hier nachträglich um einen roten Neubeschriftungsvorschlag ergänzt veröffentlichen, so haben wir dabei unsere Hilflosigkeit im Nacken oder auch einen Schalk. Denn wie man sieht, hat der seit Jahren dort hängende Aushang keine Beachtung. Trotzdem in Berlin mehrmals die Woche Treppenhäuser brennen und deutsche Amtsgerichte über Rechtsprechung neu nachdenken müssen, die Hausbewohnern das „öffentliche Aufstellen von Brandbeschleunigern“, wie z.B. Kinderwagen als „amtsgerichtsbekannte Berlinüblichkeit“ bislang gestatteten, trotz mehrfacher Veröffentlichungen durch Polizei und Feuerwehr, die ausdrücklich davor warnen, stehen hier zwei Kinderwagen. Und dahinter die „verbotenen Fahrräder“, Bequemlichkeit? Fehlende Pragmatik? Kann man von den Eigentümern dieser Geräte Rücksichtnahme und Sicherheitsbewusstsein verlangen? Oder ist das schon zu viel verlangt?

Der von uns ergänzend aufgebrachte Vorschlag in rot ist übrigens ebenfalls schon missachtet worden.

Dass alles, was nicht explizit mit zutreffender, allgemein zugänglicher und gut sichtbar angebrachter Beschriftung verboten ist, kann nach allgemeiner Lebensauffassung aller vernünftig denkenden Menschen nicht geschlussfolgert werden. Umgekehrt stellt sich fast tagtäglich die Frage, wie eine vernünftige und mediativ erfolgreiche Hausverwaltung Forderungen nach mehr Reglementierung durch Aushänge, Regeln und Verbotsschilder einen zutreffenden Sicherheitskatalog funktionierender Gemeinregeln leben könnte? Wirklich keine leichte Aufgabe….

Ergo helfen also Verbotsschilder nicht und lösen kein Problem. Würden Vertragsklauseln es lösen? Die Antwort, mein Freund, weiß ganz allein der Wind, …., und Bob Dylan ist immerhin fast so etwas wie ein amerikanischer Nationalheld geworden. Oder sind Verbote auf Schildern so etwas wie ein „One Way Wind“, ein Wind, der nur in eine bestimmte Richtung bläst, der letztlich aber gar keine Alternative darstellen kann zu Gemeinsinn, wechselseitiger Rücksichtnahme und persönlicher Deflation, zu Selbstverzicht, Bescheidenheit und liebender Betrachtung meiner Mitmenschen, denen ich sage: „Lasst uns gemeinsam bewerkstelligen, dass niemand mehr Treppenhäuser anzünden will, weil das uns schädigt, beschädigt, unsere gesellschaftlichen Verhältnisse ramponiert“?

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Cats – One way wind (english and german) 1972 (via Youtube) 

Wir denken weiter nach über Schilder aus Schilda und Verbote, Vorboten, Ohrboten und die Untoten, die Treppenhäuser anzünden, ….und ob wir Schilder anbringen lassen: „Das Anzünden des Treppenhauses ist verboten!“

 

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