1308/11: Öffentliche Verwaltung: Die Steuererklärung des Rentners, die Anfreundung mit seinem Rechtsanwalt & das Finanzamt

10 Euro

 Sonja ist sich im Klaren,
alles was sie tun muß, ist sparen…

Für diese Geschichte, so sagt „lustich.de“, soll das ZDF-Fernsehmagazin „Frontal21“ verantwortlich sein, deshalb bilden wir den Fall der Einfachheit halber textlich komplett ab. Denn der öffentlich-rechtliche Sendeauftrag der Geschichte soll sichergestellt werden, wobei wir gern behilflich sein möchten. Die Geschichte geht so:

(Anfang Zitat lustich.de)

Bericht aus FRONTAL im ZDF:

So etwas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung angefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften.

 

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Interzone – Prinzessin in Köln am Rhein (via Youtube) 

Sonja glaubt daran,
daß sie´s hier
ganz leicht schaffen kann
zu ihrem Frisörsalon.
Sie wär so gern Prinzessin,
Prinzessin in Kölm am Rhein.

Sonja ist sich im Klaren,
alles was sie tun muß, ist sparen,
und pünktlich zur Arbeit erscheinen,
dann wird´s schon mit den Scheinen,
den grünen, den blauen und braunen.
Prinzessin, Prinzessin in Köln am Rhein.

(Prinzessin in Köln am Rhein, aus „Armer Paul“, Interzone, Berlin 1982)

Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht. Die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren „Flüchtigkeitsfehler“ hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.

Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher!

Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde. 

(Ende Zitat lustich.de)

Viel mehr lustiche Sachen gibt’s bei http://www.lustich.de – Übrigens: Den deutschen Finanzämtern wird das Nachmachen nicht empfohlen, auch wenn es „lustich“ erscheint! Denn auch Finanzämter geben das Geld Dritter aus, dass diese sich in „nachhaltiger Zueignungsabsicht“, getarnt als so genannte „Steuern“ anzueignen beabsichtigten. Derart leichtfertige Mittelverwendung der treuhänderisch bestmöglich zu verwaltenden, inzwischen öffentlich gewordenen Gelder, könnte vom veranlagenden Wohnsitzfinanzamt des entsprechenden Finanzamts als „Liebhaberei“ gewertet werden: schließlich fehle erkennbar eine „Gewinnerzielungsabsicht“, also Vorsicht, Ihr Vorsteher der öffentlichen Verwaltung, Abt. Fiskalien.

Weblotse

 

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