Wilder Westen: Von großen Finalen und vom Duellieren im Kellergeschoss

Sein Sohn sagt über ihn, er sei ‚der alte Haudegen‚. Heut will er wieder einer sein. Das Prozessthema ist ‚Spiel mir das Lied vom Tod.‘ Die Beklagten sollen heute hingerichtet werden. Jedenfalls hinsichtlich ihrer illegalen Büronutzung.

Die Sache war zunächst beim Amtsgericht, doch da ging der Schuss gleich nach hinten los. Der Amtsrichter fand den Stoff nicht schwierig und die Klage Unsinn. Er wies sie gleich ab. Eine absurde Klage. Sie sei eine Contrahage aus ganz anderen Gründen gewesen, berichtete gesichtspunkte.de im April 2009.  Der Fall ist nicht so schwierig. Dem Landgericht reicht es aus, wenn einer von drei Senatsrichtern den Fall allein löst. Er ist nicht weit ab angelegt vom wohnungseigentumsrechtlichen mainstream. Dass derartiges überhaupt eingeklagt wird, ist unter Fachleuten mit Begriffen wie ’sinnlos‘ besetzt, eine Art Rohrkrepierer.

Die Kellerräume, deren Nutzung die Beklagten zu unterlassen hätten, sind auch weiterhin nur in begrenzten Rahmen nutzbar, nicht dauernd, nicht rund um die Uhr. Das will auch niemand. Das reicht den Klägern jedoch nicht aus, sie wollen, was dort stattfindet, komplett aus dem Haus verbannen. Das Prozessziel der Kläger ist in hohem Maße emotional und kaum sachlich überprüfbar. Sie wollen jemanden bestrafen, der es ihnen nicht wert ist, den sie niemals ernstnehmen werden. Sie werden jetzt  einen Platzverweis gerichtlich durchsetzen, bzw. sie versuchen das. Raus aus dem Haus, fort, schließt die Pforten, beendet die Illegalität. Die Kläger bilden sich ein, sie könnten Gerichte und Behörden mit ihrer Auffassung beeindrucken. Die sind genervt.

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In der Kundenbeziehung eines WEG-Verwalters gilt das Mehraugenprinzip

Das Mehraugenprinzip

Das Mehraugenprinzip

Aus einer Email an verschiedene Wohnungseigentümer:

ZitatAnbei Rechnungsvorgang, bereits durch Architekt geprüft an sechs weitere Augen mit der Bitte um weitere Freigabe durch vier Augen….Danke. Frau Xy nimmt die Freigabe entgegen und weist dann den Rechnungsbetrag an.“

So oder so ähnlich laufen eine Vielzahl von Vorgängen in einer Art fast automatischem workflow.  Ein Architekt hat die Handwerkerrechnung geprüft. Er gibt sie in einer Weise frei, die Prüfvermerke enthält. Die dann übersendete Handwerkerrechnung (mit Prüfvermerk) gibt der Verwalter -sicherheitshalber- noch einmal an „dazu berufene Wohnungseigentümer“ (der Anlage in Zehlendorf) weiter. Denn mehrere Augen sehen mehr als nur zwei, die sich anschicken, Rechnungen zu bezahlen. Sicherheit durch Transparenz.

Diese Rechnung wird angewiesen aus innerlicher Akzeptanz, aus der Mitkenntnis (mehrerer) relevanter Miteigentümer und mit einem guten Gefühl, dass sie nun bezahlt wurde. Am Ende dürfte da auch ein Handwerker sein, der mit seiner Kundin und ihrer guten und gewissenhaft anmutenden Zahlungsmoral positiv angesehen wird. Alle sind zufrieden. Nichts lief versehentlich, nichts geschah ohne Mitwissen relevanter, freiwilliger Teamworker.  Ein ganz anderes Beispiel.

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