Die Versammlung ist nicht öffentlich

Digitale Aufzeichnung mit Videohandy

Digitale Aufzeichnung mit Videohandy

Entgegen landläufiger Meinung hat sich ‘die unerträgliche Leichtigkeit des Seins’ allein wegen der nunmehr zur Verfügung stehenden (digitalen) Mittel noch nicht durchgesetzt. Situationen wie Versammlungen (WEG) sind demnach nach wie vor Orte des Vertrauens, der Verschwiegenheit und der persönlichen Anwesenheit. Wollen auch zunehmend Teilnehmer solcher Sitzungen während dieser persönlich erreichbar bleiben, so darf der Versammlungsleiter doch fordern, dass für die Zeit der Versammlung abgeschaltet wird. Ein Wohnungseigentümer muss während einer Versammlung nicht anderweitig erreichbar sein. Vielmehr gehört ihm die ‘Magie des Augenblicks’ allein mit den übrigen Teilnehmern, denen er nun bedächtig lauschen kann. Auch das Einbringen eigener Wortbeiträge wird nicht als negativ angesehen, denn es herrscht Meinungsfreiheit.

Auch das Fertigen von digitalen Erinnerungsmatrizen, Tonaufzeichnungen, Videomitschnitt, sind verpönt und gehören sich auch aus Rechtsgründen nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn sämtliche Wohnungseigentümer vorher zugestimmt haben. Es reicht demzufolge aus, wenn einer der Anwesenden widerspricht. Der Aufnahmeprozess darf auch nicht in Gang gesetzt werden, ohne vorher ausdrücklich darauf hinzuweisen. Es ist unabdingbar erforderlich, dass der Versammlungsteilnehmer einen derartigen Wunsch zuvor, z.B. unter dem TOP ‘Formalia’ ausdrücklich zur vorherigen Genehmigung stellt.

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